Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird ermächtigt, weiterführende Verträge zu unterzeichnen, die eine Fortführung des Verkehrsverbundes marego gewährleisten.
Sachdarstellung, Begründung:
Mit Beschluss des Kreistages Nr. 514/80/2010 wurde am 08.09.2010 der Gründung des Magdeburger Regionalverkehrsverbundes – marego zugestimmt.
Der Verbundraum umfasst die Landeshauptstadt Magdeburg, den Landkreise Börde, den Landkreis Jerichower Land, den Salzlandkreis und Teile des Altmarkkreises Salzwedel.
Das Ziel des Verkehrsverbunds marego besteht in der tariflichen und verkehrlichen Integration des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verbundraum durch einen Gemeinschaftstarif, in der Erfassung und Aufteilung der Verbundeinnahmen, der Mitwirkung an der konzeptionellen Weiterentwicklung des Verkehrsnetzes und der Koordinierung des betrieblichen Leistungsangebots, der am Verkehrsverbund beteiligten Verkehrsunternehmen.
Der Verkehrsverbund marego dient der weiteren Verbesserung der Bedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr in der Region Magdeburg. Der Beitritt weiterer Verkehrsunternehmen oder ihre Beteiligung als Kooperationspartner ist möglich. Durch den Verkehrsverbund marego wurde ein komplexes, aufeinander abgestimmtes Verkehrsangebot geschaffen. Günstige Umsteigebedingungen werden gewährleistet und der Fahrgast kann unterschiedliche Verkehrsmittel im Verbundgebiet mit einem Fahrschein nutzen.
Mit Gründung des Verkehrsverbundes marego ist ein entscheidender Schritt zur koordinierenden Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots in der Region und zur Stärkung des ÖPNV durch ein integriertes Angebot vollzogen worden. Durch die beteiligten Verkehrsunternehmen, die innerhalb der marego-Verbundgesellschaft als Gesellschafter fungieren, wurde ein wirtschaftlich agierender Unternehmensverkehrsverbund gebildet.
Die strukturelle Grundlage von marego bildet eine klare Aufgabenteilung zwischen dem Verkehrsverbund und den Verkehrsunternehmen, welche die Vor-Ort-Betreuung von Kunden und den Vertrieb der Fahrkarten übernehmen. Alle Partner arbeiten gleichzeitig eng in verschiedenen Fachausschüssen zu strategischen Themen in den Bereichen Tarifentwicklung, Marketing und Vertrieb zusammen, deren Umsetzung im Verantwortungsbereich des Verkehrsverbundes liegt. Entsprechende Entscheidungen trifft ein Verbundbeirat, der aus Vertretern aller beteiligten Verkehrsunternehmen, den Aufgabenträgern und von marego besteht. Durch diese schlanke und transparente Organisationsform werden teure Doppelstrukturen vermieden, Synergien in der Zusammenarbeit realisiert und die jeweiligen Kompetenzen der beteiligten Partner effizient zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Angebotes eingesetzt.
Die Gültigkeit der vertraglichen Grundlagen „Grundvertrag für den Verkehrsverbund in der Region Magdeburg marego (Grundvertrag)“ vom 01.11.2010 und „Vertrag zur Herleitung der verbundbedingten Nachteile, die Gegenstand von Ausgleichsleistungen durch die Aufgabenträger sein können (Herleitungsvertrag)“ vom 06.12.2010 war durch die Aufgabenträger bis zum 31.12.2014 begrenzt. Die weiterführenden Verträge werden eine Laufzeit bis zum 31.12.2015 haben.
Entsprechend der im Beschluss festgeschriebenen Vorgehensweise zur Gründung und Etablierung des Verkehrsverbundes wurde im dritten Verbundjahr (2013) eine Evaluierung des Verbunderfolges im gesamten Verbundgebiet unter Federführung der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) durchgeführt. Deren Ergebnisse wurden im „Ergebnisbericht Berechnung marego HV/DTV mit Stand vom Juni 2014“ dokumentiert und Anfang Juli 2014 den Verkehrsunternehmen und kommunalen Aufgabenträgern vorgelegt.
Dabei kam zum Ausdruck, dass sich der Erfolg eines modernen Mobilitätsdienstleisters vor allem an der Zufriedenheit seiner Fahrgäste messen lässt. Hier kann marego seit Start des Verbundes im Dezember 2010 eine anhaltend positive Entwicklung verzeichnen. So stieg die Zahl der Fahrgäste im marego-Verbundgebiet von 39,4 Mio. im Jahr 2011 auf 40,5 Mio. im Jahr 2013. Die Anzahl der Fahrten, bei denen mit einem Fahrschein mehrere Angebote der marego-Partner genutzt wurden, stieg im Zeitraum 2011 bis 2013 um 4,5 Prozent. Diese positive Entwicklung ist insbesondere vor dem Hintergrund immer stärker sinkendes Einwohnerzahlen in der Region bemerkenswert.
Auch bei der Einnahmesituation der marego-Partner gab es eine positive Entwicklung. Die Gesamterlöse von 42,2 Mio. Euro im Jahr 2011 stiegen auf 46,0 Mio. Euro im Jahr 2013. Der durchschnittliche Erlös pro Fahrkarte in diesem Zeitraum stieg somit von 1,00 Euro auf 1,08 Euro.
Zur positiven Einnahmeentwicklung hat auch die Weiterentwicklung der Tarifstruktur entsprechend der Nachfrageentwicklung und Kostenentwicklung im Nahverkehr beigetragen. Diese bildet die Grundlage für eine langfristig orientierte Sicherung und Weiterentwicklung eines attraktiven und wirtschaftlich erfolgreichen ÖPNV-Angebots. Besonders vor dem Hintergrund des auch in Zukunft anhaltenden demografischen Wandels und der steigenden Anforderungen der Kunden kommt marego mit den Maßnahmen für eine nachhaltige Finanzierung des Verkehrsverbundes seiner Verantwortung gegenüber den Gesellschaftern, den politischen Aufgabenträgern sowie den Einwohnern der Region nach.
Zu den weiteren Handlungsfeldern von marego gehören die Präsentation des ÖPNV-Angebots als umweltfreundliche und attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr sowie die Vermarktung der verbundweiten Tarifprodukte durch vielfältige und zielgruppengenaue Marketingmaßnahmen. Weiterhin versteht sich marego als Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung der verschiedenen lokalen und regionalen Akteure aus Verkehrsunternehmen, Verwaltung und Politik deren gemeinsames Ziel die Entwicklung eines zukunftsfähigen und wirtschaftliche erfolgreichen Nahverkehrs in der Region ist.
Zur Sicherung der von allen beteiligten Akteuren gewünschten Fortführung des Verkehrsverbundes marego. wird angestrebt, zunächst einen Grundsatzbeschluss zur Fortführung des Verkehrsverbundes zu fassen. Dabei sollen die im Grund- und Herleitungsvertrag vereinbarten Rahmenbedingungen unverändert weiter gelten, soweit deren Inhalte über das Jahr 2014 hinaus zu adaptieren sind.
Regelungen deren Gültigkeit am 31.12.2014 zwangsläufig auslaufen, sind später im Rahmen der erforderlichen Vertragsverhandlungen rückwirkend zum 01.01.2015 neu zu fassen bzw. anzupassen.
Aus Sicht der im Verkehrsverbund marego engagierten Aufgabenträger sind folgende Eckpunkte für die weiterführenden Verträge maßgebend, die im Rahmen einer Beratung der beteiligten Aufgabenträger am 26.09.2014 einvernehmlich abgestimmt wurden:
Anlagen: - keine
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||