Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Fraktion der CDU die Stellvertreter der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen des Kreistages oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:
für Frau Elisabeth Engelbrecht Herrn Martin Stichnoth, für Frau Marlis Schünemann Herrn Hartmut Jahn und für Herrn Andy Zacke Herrn Matthias Schwenke.
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden. Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss nach § 51 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde.
§ 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören fünfzehn „stimmberechtigte Mitglieder“ einschließlich des Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.
Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende Personen an: 1. neun Mitglieder, die durch den Kreistag aus dem Kreis seiner Mitglieder entsprechend der Sitzverteilung oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt werden,
2. sechs Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen sind. Ein Drittel dieser Sitze soll an Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendarbeit tätig sind, vergeben werden.
Da die Wahl der Stellvertreter für die Fraktion der CDU noch ausstand, sollen diese nun gewählt werden.
Anlagen:
- keine -
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