Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/BKT/0082  

 
 
Betreff: Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen des Kreistages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Kluge, J. Leiterin BKT/W
Grummt FDL Jugend
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:Büro Kreistag/Wahlen Bearbeiter/-in: Azubi0110, Azubi
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
12.11.2014 
3. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
10.12.2014 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (2014/BKT/0082)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Fraktion der CDU die Stellvertreter der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen des Kreistages oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:

 

für              Frau Elisabeth Engelbrecht                             Herrn Martin Stichnoth,

für              Frau Marlis Schünemann                             Herrn Hartmut Jahn und

für               Herrn Andy Zacke                                           Herrn Matthias Schwenke.

             

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) ist ein Jugendhilfeausschuss zu bilden.

Es handelt sich hierbei um einen beschließenden Ausschuss nach § 51 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 5 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Börde.

 

§ 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt regelt die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses.

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören fünfzehn „stimmberechtigte Mitglieder“ einschließlich des Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.

 

Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende Personen an:
 

1.  neun Mitglieder, die durch den Kreistag aus dem Kreis seiner Mitglieder entsprechend der Sitzverteilung oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt werden,

 

2. sechs Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen sind. Ein Drittel dieser Sitze soll an Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendarbeit tätig sind, vergeben werden.

 

Da die Wahl der Stellvertreter für die Fraktion der CDU noch ausstand, sollen diese nun gewählt werden.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

- keine -