Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage im Entwurf (Stand: 22.10.2014) beigefügte Neufassung der „Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Börde“.
Sachdarstellung, Begründung:
Mit dem Gesetz zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) vom 17. Juni 2014, Artikel 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), in Kraft getreten am 1. Juli 2014, besteht die Notwendigkeit der Aktualisierung der bestehenden Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Börde.
Die Aktualisierung besteht hauptsächlich in der Angabe der entsprechenden Paragraphen des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA).
Einbezogen wurde auch die aktuelle Bezeichnung Fachdienst Rechnungsprüfung (FD RP). Im § 7 (Prüfung des Jahresabschlusses, Prüfungsbericht) wurden die kameralen Formulierungen (Jahresrechnung, Schlussbericht) aktualisiert.
Der § 7 Abs. 3 wurde entsprechend den Erfordernissen der Doppik angepasst. So ist durch die Rechnungsprüfung ein Prüfungsbericht zu fertigen, welcher einen Bestätigungsvermerk bzw. einen Vermerk über die Versagung enthält.
Der § 8 Abs. 2 wurde ebenfalls der Doppik angepasst. Künftig wird ein Prüfungsbericht über den Jahresabschluss den Kreisausschuss unterrichten. Somit werden keine Teilberichte gefertigt.
Der § 12 (Inkrafttreten) wurde konkreter gefasst. Die Rechnungsprüfungsordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
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