Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/JKT/0074  

 
 
Betreff: Wahl des Vorstandes für den Jugendkreistag des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Jugendkreistag
Einreicher:F. Salomon Projektleiterin 2. Ausbildungsjahr
Federführend:Jugendkreistag Bearbeiter/-in: Rexhi, Yvonne
Beratungsfolge:
2. WP Jugendkreistag des Landkreises Börde Entscheidung
24.10.2014 
konstituierende Sitzung des Jugendkreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2014/JKT/0074)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Jugendkreistages wählen

 

Frau / Herrn……….zur / zum Vorsitzenden des Jugendkreistages,

Frau / Herrn……….zur / zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und

Frau / Herrn……….zur / zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden

 

in der konstituierenden Sitzung des Jugendkreistages des Landkreises Börde.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Der Vorstand gehört zu den zwingend vorgeschriebenen Organen eines Jugendkreistages.

Der Vorstand und dessen Stellvertreter lenken und leiten die Geschäfte des

Jugendkreistages und repräsentieren diesen nach außen.

Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Jugendkreistages wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte heraus einen Vorsitzenden sowie einen ersten und zweiten Stellvertreter.

 

Der Vorstand wird gewählt. Wahlen werden geheim, mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn ein Mitglied des Jugendkreistages widerspricht.

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder

Gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Bei

Stimmgleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los, das der Vorsitzende zu ziehen hat.

 

Die Person, die die zweit meisten Stimmen erhalten hat, ist erste/r stellvertretende/r Vorsitzende/r.

Die Person, die die dritt meisten Stimmen erhalten hat, ist zweite/r stellvertretende/r Vorsitzende/r.

 

Anlagen:

Anlagen:

§ 6 der Geschäftsordnung des Jugendkreistages des Landkreises Börde