Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/51/0072  

 
 
Betreff: Ablehnung der Antragstellung auf Förderung von Personalausgaben einer zweiten Fachkräftestelle im "Jugendclub Wolmirstedt e.V." für das Jahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
27.10.2014 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (2014/51/0072)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Ablehnung der Antragstellung auf anteilige Personalausgabenförderung einer zweiten Fachkräftestelle beim Träger „Jugendclub Wolmirstedt e.V.“  mit 35 Wochenstunden in der Stadt Wolmirstedt gem. Pkt. 2.1 der Jugendförderrichtlinie des Landkreises für das Jahr 2015.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Mit Antrag vom 28.08.2014 stellte der Träger „Jugendclub Wolmirstedt e.V.“ für das Jahr 2015 den Antrag auf anteilige Personalausgabenförderung einer zweiten Fachkräftestelle mit 35 Wochenstunden im Jugendclub Wolmirstedt.

 

Gemäß dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JHA) Nr. 870/51/2012 vom 19.11.2012 erfolgt die Berechnung der Finanzbudgets zur Personalausgabenförderung auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der Anzahl junger Menschen im Alter von 6 -25 Jahre, welche in der jeweiligen Einheits- bzw. Verbandsgemeinde leben.

Diese errechneten Finanzbudgets stehen vorrangig den entsprechenden Einheits- und Verbandsgemeinden sowie den freien Trägern zur Personalausgabenförderung von Fachkräften der Jugendarbeit in ihren Territorien zur Verfügung. Werden diese Mittel nicht vollständig benötigt, können diese Mittel innerhalb der Planungsregionen auf andere Einheits- und Verbandsgemeindebudgets sowie freieTräger umverteilt werden.

 

Gemäß dieser Beschlusslage konnten mit Stand bis zum 31.12.2013 die drei in Wolmirstedt vorhandenen Fachkräftestellen (2 Stellen im Jugendclub Wolmirstedt und 1 Stelle der PARÄTISCHEN Intergral GmbH) nur durch die Umverteilung von Mittel aus den umliegenden Gebietskörperschaften der Planungsregion anteilig finanziert werden. Der Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2013 wies zwischen der Summe der drei o.g. Antragstellungen und dem zur Verfügung stehenden Finanzbudget ein Minus von 21.632,61 € aus.

 

Zum Beginn des Jahres 2014, waren bzw. sind beide Fachkräftestellen des Jugendclubs Wolmirstedt personell nicht besetzt, so dass der Jugendhilfeausschuss auf Grund der Landeskürzungen die Personalausgabenförderung einer Stelle bereits abgelehnt hatte. Zum 30.09.2014 hat die bisher geförderte Fachkraft ihr Arbeitsverhältnis mit dem „Jugendclub Wolmirstedt“ e.V. gelöst, so dass diese Personalstelle derzeit nicht besetzt ist.

 

Aus vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss den Antrag auf Förderung einer zweiten Stelle beim Träger „Jugendclub Wolmirstedt“ e.V. abzulehnen.