Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.
Sachdarstellung, Begründung:
Ausgehend vom Genehmigungsschreiben des Landesschulamtes (LSchA) zur Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum der Schuljahre 2014/2015 bis 2018/19 vom 20.März 2014 sind folgende Schulträger aufgefordert umgehend bzw. zum 31.12.2014 eine Fortschreibung ihrer Schulentwicklungsplanung vorzunehmen.
1. Verbandsgemeinde Elbe-Heide
1.1 Grundschule Angern
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL: Die für die GS Angern von der Verbandsgemeinde Elbe-Heide beabsichtigte auslaufende Beschulung über drei Schuljahre wird durch das Landesschulamt nicht bestätigt.
Das Schulbesuchsjahr 1 aus dem Schulbezirk der GS Angern wird der GS Burgstall ab dem Schuljahr 2014/2015 zugeordnet.
Auch die verbleibenden Schüler (Klassen 2 bis 4) sind in der GS Burgstall aufzunehmen.
Sachstand: Bislang wurde der Beschluss zur Schließung der GS Angern durch den Verbandsgemeinderat nicht getroffen. Der Verbandsgemeindebürgermeister hat in seiner Funktion dagegen Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ging an das Landesschulamt. Eine Entscheidung steht noch aus.
Entsprechend der Festlegungen des Landesschulamtes erfolgt die Aufnahme des ersten Schulbesuchsjahres aus dem Schulbezirk der GS Angern im Schuljahr 2014/15 an der GS Burgstall. Der Landkreis Börde hat als Träger der Schülerbeförderung die Beförderung der Erstklässler zur GS Burgstall eingerichtet. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 2 bis 4 verbleiben für das Schuljahr 2014/15 an der GS Angern.
Die Einrichtung einer freien GS in Angern wurde durch das Kultusministerium für das Schuljahr 2014/2015 abgelehnt. Der freie Träger kann zum kommenden Schuljahr erneut einen Antrag zur Einrichtung einer freien GS stellen.
Als Planungsträger ist die Verbandsgemeinde Elbe-Heide unabhängig vom Ergebnis der Bearbeitung des vorliegenden Widerspruchs des Bürgermeisters verpflichtet, eine verordnungskonforme Darstellung in der Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung vorzunehmen, d. h. die Bestandsgefährdung klar zu formulieren und die Zuordnung aller Schülerinnen und Schüler zur GS Burgstall vorzunehmen. Folglich ist eine Beschlussfassung hinsichtlich der Änderung der Schulbezirke in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide erforderlich.
1.2 Grundschule Hillersleben
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL: Die GS Hillersleben wird durch das Landesschulamt zum Schuljahr 2014/2015 nicht bestätigt. Die Verbandsgemeinde wurde aufgefordert umgehend ihren Schulentwicklungsplan fortzuschreiben.
Sachstand: Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.05.2014 einen Schließungsbeschluss (Nr. 231/2014/1) mit Wirkung vom 01.08.2014 herbeigeführt. Im Schuljahr 2014/2015 läuft die Beschulung der Schuljahrgänge 1 bis 4 des ehemaligen Schulbezirkes der GS Hillersleben im Objekt der GS Hillersleben als Außenstelle der GS „Erich Kästner“ Haldensleben. Zudem besteht für die Eltern der Grundschüler der Gemeinde Westheide die Wahlmöglichkeit ab dem 01.08.2014 auch die GS „Am Heiderand“ der Gemeinde Niedere Börde OT Samswegen zu besuchen.
Da der Schulbezirk der GS „Ohretal“ Hillersleben aufgrund der Außenstellenregelung mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 auf die GS „Erich Kästner“ Haldensleben übertragen worden ist, lassen sich keine Ansprüche auf Beförderungs- und Erstattungspflicht für die Anwahl der Beschulung an der GS „Am Heiderand“ in Samswegen ableiten. Der Anspruch auf Schülerbeförderungs- bzw. Erstattungspflicht besteht ausschließlich für den Weg zwischen dem Wohnort des Schülers und der GS „Erich Kästner“ Haldensleben.
Die Verbandsgemeinde ist aufgefordert mit der Stadt Haldensleben und der Verbandsgemeinde Niedere Börde Zweckvereinbarungen hinsichtlich der optionalen Beschulung in den kommenden Schuljahren an einer der GS in Trägerschaft der Stadt Haldensleben bzw. an der GS „Am Heiderand“ in Samswegen abzuschließen.
2 Verbandsgemeinde Flechtingen
2.1 Grundschule „Bernhard Becker“ in Beendorf
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL: Dem Antrag auf auslaufende Beschulung beginnend mit dem Schuljahr 2015/2016 wurde durch das Landesschulamt nicht zugestimmt. Für diese Schule ist eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 4 SEPL-VO bis 31.12.2014 vorzulegen.
Sachstand: In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 11.06.2014 wurde der Erhalt des GS-Standortes Beendorf bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 mit 4 Klassenstufen aufgrund der Erfüllung der Mindestschülerzahl beschlossen (Beschluss-Nr. 189/2014).
Der Beschluss ist bis einschließlich des Schuljahres 2017/2018 nachvollziehbar. Für die Verbandsgemeinde Flechtingen besteht jedoch für die Folgeschuljahre Handlungsbedarf. Ferner lässt der Beschluss eine Regelung über die Festlegung des Schulbezirkes offen.
Es wird davon ausgegangen, dass für die GS „Bernhard Becker“ in Beendorf als auch für die GS Bregenstedt der jeweilige Schulbezirk, welcher mit Beschlussfassung Nr. 89/2011 vom 07.12.2011 festgelegt wurde, nunmehr bestehen bleibt.
Die Schülerzahl an der GS Beendorf beträgt derzeit 77 Schüler und wird im Schuljahr 2015/16 etwa 71 Schüler erreichen. Die GS erweist sich in den Schuljahren 2017/18 bis 2019/20 mit einer Schülerzahl von 59/51/58 als bestandsgefährdet. Aufgrund der vorliegenden Geburtenzahlen wird für die Schuljahre 2015/16 und 2018/19 von 11 bzw. 12 Einschülern aus dem bisherigen Schulbezirk dieser GS ausgegangen.
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 AnfKlBild-VO vom 19.03.2014 werden für GS-Standorte in dünn besiedelten Regionen als Mindestklassenstärke ab dem Schuljahr 2014/15 13 Schüler und ab dem Schuljahr 2017/18 15 Schüler festgelegt. Die Bildung einer Anfangsklasse in den Schuljahren 2015/16 und 2018/19 ist gegenüber dem Landesschulamt zu beantragen.
3.1 Grundschule Eichenbarleben
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL: Die GS „Olbetal“ in Eichenbarleben wurde durch das Landesschulamt zum 01.08.2014 nicht bestätigt. Der Schulentwicklungsplan ist zu korrigieren und umgehend fortzuschreiben.
Sachstand: Der GS Eichenbarleben wurde im Rahmen der Beantragung auf Ausnahme zur Bildung einer Anfangsklasse der erste Schuljahrgang zum Schuljahr 2014/15 versagt. Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler erfolgte auf Anzeige des Schulträgers an die GS Irxleben, so dass deren Beschulung im Schuljahr 2014/2015 dort stattfinden wird. Die Schuljahrgänge 2 – 4 sollten in Eichenbarleben weitergeführt werden als Außenstelle der GS Irxleben.
Der durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.07.2014 getroffene Beschluss zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beinhaltet dagegen die Übernahme der GS Eichenbarleben durch die GS Irxleben mit Einrichtung einer Außenstelle am Standort Eichenbarleben erst zum Schuljahr 2015/2016 sowie die Schließung des Standortes Eichenbarleben zum 31.07.2016.
Durch das Landesschulamt LSA wurde die Fusion der GS Eichenbarleben und GS Irxleben am Standort Irxleben zum 31.07.2015 mit Einrichtung einer Außenstelle in Eichenbarleben für das Schuljahr 2015/16 zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde Hohe Börde hat mit Schreiben vom 07.10.2014 die Einrichtung einer Außenstelle für das Schuljahr 2015/16 am GS- Standort Eichenbarleben beim Landesschulamt beantragt. Es wird davon ausgegangen, dass eine Anfangsklasse im Schuljahr 2015/16 nicht mehr am GS-Standort Eichenbarleben sondern am GS-Standort Irxleben gebildet wird.
Die Schülerbeförderung kann nach jetzigem Kenntnisstand gewährleistet werden. Gesprächsbedarf könnte zu gegebener Zeit hinsichtlich des Unterrichtsbeginns bestehen. Die Schülerinnen und Schüler können mit dem ÖPNV teilweise erst 8 Uhr die GS Irxleben erreichen.
3.2 Grundschule Rottmersleben
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL: Die für die GS Rottmersleben von der Einheitsgemeinde Hohe Börde beabsichtigte auslaufende Beschulung ab dem Schuljahr 2017/18 wurde nicht bestätigt.
Eine Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist zum 31.12.2016 vorzunehmen.
Sachstand Der durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.07.2014 getroffene Beschluss zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beinhaltet die Übernahme der GS Rottmersleben durch die GS Bebertal zum Schuljahr 2017/2018 sowie die Schließung des Standortes Rottmersleben zum 31.07.2017. Die Anfangsklasse im 1. Schulbesuchsjahr zum Schuljahr 2017/2018 wird dann in Bebertal und Hermsdorf unterrichtet, im Einzelnen werden die Kinder aus Rottmersleben und Bornstedt in Bebertal eingeschult und die Kinder aus Schackensleben, Ackendorf und Glüsig besuchen die Schule in Hermsdorf. Die am Standort Rottmersleben vorhandenen Klassen werden dem Standort Bebertal zugeordnet und ab dem Schuljahr 2017/2018 dort unterrichtet. Zum Ende des Schuljahres 2016/2017 (31.07.2017) wird der Standort Rottmersleben geschlossen.
Durch das Landesschulamt LSA wurde die Fusion der GSn Rottmersleben und Bebertal am Standort Bebertal zum 31.07.2017 zur Kenntnis genommen. Der Änderung des Schulbezirkes wurde entsprechend der Darlegung durch die Gemeinde zugestimmt.
Die Schülerbeförderung kann nach jetzigem Kenntnisstand gewährleistet werden. Gesprächsbedarf könnte zu gegebener Zeit hinsichtlich des Unterrichtsbeginns bestehen. Die Schülerinnen und Schüler können mit dem ÖPNV teilweise erst 8 Uhr die GSn Bebertal und Hermsdorf erreichen.
4.1. Grundschulen Hohendodeleben und Domersleben
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL: Die Grundschule Hohendodeleben wird bis zum 31.07.2017 bestätigt. Bis zum 31.12.2016 ist eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für diese Grundschule vorzunehmen.
Sachstand: Der Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde hat am 10.10.2014 einen Beschluss über die Änderung derSchulbezirke für die Grundschulen Hohendodeleben und Domersleben ab dem Schuljahr 2015/2016 gefasst. Der Schulbezirk der Grundschule Hohendodeleben wird beginnend mir Klassenstufe 1 um den Ort Klein Rodensleben erweitert, der Schulbezirk der Grundschule Domersleben beginnend mit Klassenstufe 1 um diesen Ort verkleinert. Die Klassenstufen 2-4 verbleiben an der Grundschule Domersleben und laufen dort aus.
Die Änderung von Schulbezirken bedarf der Zustimmung des Landesschulamtes. Mit Schreiben vom 28.10.2014 wurde durch den Landkreis der Beschluss dem Landesschulamt zur Entscheidung zugesandt.
5.1 FÖS für Lernbehinderte - Standorte Hornhausen und Klein Oschersleben
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL: Mit Bestätigungsschreiben zur Schulentwicklungsplanung vom 20.03.2014 ist der Landkreis aufgefordert, umgehend darzulegen, ob und mit welchen Maßnahmen er hinsichtlich der FöS LB eine verordnungsgemäße Darstellung gemäß SEPL–VO 2014 bis zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 erreichen will.
Beide Schulen erreichen nicht die nach § 4 Abs. 8 SEPL-VO 2014 festgeschriebene Mindestgröße. Daher war der Landkreis zur umgehenden Fortschreibung aufgefordert.
Sachstand: In seiner 35. Sitzung am 14.05.2014 beschloss der Kreistag die Fusion der Förderschulen mit Wirkung zum 01.08.2015 am Standort Klein Oschersleben.
Die Beschlussausfertigung wurde dem Landesschulamt mit Schreiben vom 21.Mai 2014 verbunden mit dem Antrag auf Führung einer Außenstelle in Hornhausen bis zur Schaffung der Voraussetzungen in Klein Oschersleben zur räumlichen Fusion zugesandt.
Mit Schreiben vom 05.06.2014 wurde die Fusion zum Schuljahr 2015/2016 seitens des Landesschulamtes zur Kenntnis genommen. Bezüglich der Führung einer Außenstelle wurde sich die Einholung einer schulfachlichen Stellungnahme vorbehalten.
Die Fusion der Standorte zum Schuljahr 2015/16 wurde durch das Landesschulamt mit Schreiben vom 21.08.2014 bestätigt. Weiterhin wurde formuliert, dass im Ergebnis der schulfachlichen Stellungnahme zur Führung einer Außenstelle die Aussage steht, eine Außenstelle am Standort Hornhausen nur so lange wie zwingend nötig vorzuhalten. Bereits im Schuljahr 2014/2015 weist das Landesschulamt aus diesem Grund keine neu aufzunehmenden Kinder der LB Hornhausen zu. Zudem erfolgt umgehend die Zusammenführung der Primarstufe (Klassen 1 – 4) beider Förderschulen.
Die Beschulung an der Außenstelle in Hornhausen soll sowohl quantitativ als auch zeitlich auf das Minimum beschränkt werden, das sich in Abhängigkeit von den baulichen Maßnahmen und den sich daraus ergebenden Kapazitätsproblemen als notwendig erweist. Der Prozess wird schulfachlich eng begleitet.
Hinweis:
Die durch den Landkreis Börde als Träger der Schulentwicklungsplanung vorgenommene Fortschreibung der Schülerzahlen (vgl. Tab. 1b) erfolgte auf der Grundlage der Geburtenzahlen (Stichtag: 30.06.2014) und der Schuljahresanfangsstatistik (Stichtag: 17.09.2014). Daher können sich Abweichungen gegenüber der aus den Beschlüssen der kreisangehörigen Gemeinden hervorgehenden Schülerzahlen ergeben.
Anlagen:
- Bestätigungsschreiben der Landesschulamt vom 20.03.2014
VG Elbe-Heide - Beschluss-Nr. 232/2014 vom 28.04.2014 - Beschluss-Nr. 231/2014/1 vom 19.05.2014 - Schreiben des Landesschulamtes - Einrichtung Außenstelle GS Hillersleben vom 11.06.2014 - Fortschreibung der Schülerzahlen GS Angern (Tab. 1b) - Fortschreibung der Schülerzahlen GS Burgstall (Tab. 1b) - Fortschreibung der Schülerzahlen GS Hillersleben (Tab. 1b) - Fortschreibung der Schülerzahlen GS „E. Kästner“ Haldensleben (Tab. 1b)
VG Flechtingen - Beschluss-Nr. 089/2011 vom 07.12.2011 - Beschluss-Nr. 090/2011 vom 07.12.2011 - Beschluss-Nr. 189/2014 vom 11.06.2014 - Schreiben vom 27.10.2014 – Klarstellung Regelung Schulbezirke - Fortschreibung der Schülerzahlen GS Beendorf (Tab. 1b) - Fortschreibung der Schülerzahlen GS Bregenstedt (Tab. 1b)
EG Hohe Börde - Beschluss-Nr. 038/2014 vom 18.07.2014 - Schreiben des Landesschulamtes - Fusion der GS der Gemeinde Hohe Börde vom 01.09.2014 - Beantragung Einrichtung Außenstelle Eichenbarleben im SJ 2015/16 vom 07.10.2014 - Fortschreibung der Schülerzahlen GS Eichenbarleben (Tab. 1b) - Fortschreibung der Schülerzahlen GS Irxleben (Tab. 1b) - Fortschreibung der Schülerzahlen GS Rottmersleben (Tab. 1b) - Fortschreibung der Schülerzahlen GS Bebertal (Tab. 1b) - Fortschreibung der Schülerzahlen GS Hermsdorf (Tab. 1b)
Stadt Wanzleben-Börde - Beschluss-Nr. 101206.14.01.-089 vom 09.10.2014 - Fortschreibung der Schülerzahlen GS Hohendodeleben - Fortschreibung der Schülerzahlen GS Domersleben
Landkreis Börde - Fortschreibung Schülerzahlen FöS Lernbehinderte Klein Oschersleben nach Fusion
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