Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/40/0066  

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses des Kreistages Nr. 043/40/2014 vom 26.02.2014 zur Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule Johannes-Gutenberg-Schule, Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
19.11.2014 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
03.12.2014 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2014/40/0066)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
10.12.2014 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2014/40/0066)
Anlagen:
Vorlage 043-20-2014 Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule Johannes Gutenberg
Ablehnung Schulbehörde

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Aufhebung seines Beschlusses Nr. 043/40/2014 vom 26.02.2014 zur Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule „Johannes Gutenberg“, Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.02.2014 die Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule „Johannes Gutenberg“, Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt beschlossen (Beschlussfassung der Vorlage Nr. 043/40/2014).

 

Die Satzung wurde gemäß § 41 Abs. 1 und 2a SchulG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013 (GVBl. LSA S. 68) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 350) dem Landesschulamt zur Zustimmung vorgelegt.

 

Die Zustimmung zur Satzung ist mit Schreiben vom 24.09.2014 durch die Schulbehörde versagt worden. Laut § 41 SchulG LSA ist eine Kombination der Festlegung von Schuleinzugsbereichen und der einer Kapazitätsobergrenze nicht zulässig. Die Regelung eines Aufnahmeverfahrens bedarf hingegen keiner Zustimmung der Schulbehörde.

 

Die Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule „Johannes Gutenberg“, Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt erwirkt aufgrund der nicht erfolgten Zustimmung durch das Landesschulamt keine Rechtskraft.

 

Die Aufhebung des Beschlusses des Kreistages vom 26.02.2014 mit der Nummer 043/40/2014 zur Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule „Johannes Gutenberg“, Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt wird daher gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Landkreises Börde für den Kreistag und seine Ausschüsse beantragt.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

-          Vorlage Nr. 043/20/2014 mit der Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule „Johannes Gutenberg“, Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt

-          Ablehnung durch Schulbehörde vom 24.09.2014

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 043-20-2014 Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule Johannes Gutenberg (230 KB)    
Anlage 2 2 Ablehnung Schulbehörde (41 KB)