Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/51/0065  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Personalausgaben von Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
27.10.2014 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (2014/51/0065)
Anlagen:
Anlage zur BSV PAFö 2015

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf Empfehlung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung sowie auf Grundlage des Beschlusses Nr. 063/51/2015 des Jugendhilfeausschusses vom 24.02.2014 den anliegenden Verteilungsvorschlag über die Gewährung von Zuwendungen zur Personalausgabenförderung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde für das HH-Jahr 2015.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Vor dem Hintergrund einschneidender Kürzungen des Landes Sachsen-Anhalt kam es im Jahr 2014 in den Förderbereichen Fachkräfteprogramm und Jugendpauschale zu erheblichen Mindereinnahmen in einer Gesamthöhe von 160.000,00 EUR zur Finanzierung der Kinder und Jugendarbeit im Landkreis Börde. Gleichzeitig wird im

§ 33 des Familienförderungsgesetzes [1] eine Übergangsvorschrift definiert, die für das HH-Jahr 2015 die gleiche Finanzausstattung wie im Vorjahr vorsieht.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die folgende Ausgabenplanung erarbeitet, die auf der Personalplanung 2014 beruht:

 

  1. Nichtförderung von 5 Personalstellen in der Kinder- und Jugendarbeit, welche bereits längerfristig nicht besetzt sind,

 

  1. Förderung der 6 bisher erst ab dem 2. Quartal geförderten Personalstellen zum 01.01.2015

 

  1. Anpassung der einzelnen Fördersummen auf die Personalkostensituation 2015

 

  1. grundsätzliche Nichtberücksichtigung neuer Personalkostenstellen

 

  1. Abweichende Regelungen bedürfen der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

Diese Übergangslösung wurde im Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 15.09.2014 diskutiert, einstimmig angenommen und somit dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 


[1] Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote, i.d.F. vom 13. August 2014

 

Anlagen:

Anlagen:

texterwähnt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BSV PAFö 2015 (88 KB)