Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/51/0064  

 
 
Betreff: Vergabe nicht benötigter Mittel der Jugendpauschale 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
27.10.2014 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der Personalkostenförderung 2015 die Vergabe nicht benötigter Mittel der Jugendpauschale zur Senkung der Eigenmittelquote bei Jugendhilfeträgern mit offen und mobilen Angeboten.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Durch die Nichtbesetzung von Personalstellen, frühzeitiges Ausscheiden oder bspw. Krankheit kann es erfahrungsgemäß dazu kommen, dass nicht alle Fördermittel aus der Jugendpauschale aufgebraucht werden. Diese Mittel sollten dazu genutzt werden, den Handlungsspielraum der Jugendhilfeträger durch eine Senkung der Eigenmittelquote zu erhöhen. Dies ist durch eine Absenkung des Eigenanteils im Rahmen der Personalkostenförderung sowie durch eine entsprechende Gegenfinanzierung aus den zu erwartenden Rückflüssen möglich. Zur Verteilung der Restmittel wird durch das Fachamt am Ende des 3. Quartals 2015 eine Hochrechnung der zu erwartenden Restmittel erarbeitet. Diese sollen dann auf Grundlage der Sozialraumbudgets sowie anhand einer Prioritätenliste zur Gegenfinanzierung der Eigenmittelabsenkung der einzelnen Personalkostenstellen in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden.

Aufgrund der höheren Personalkostenförderung der kreisweiten Träger sollte die Verteilung auf die Personalkostenstellen der Jugendhilfeträger mit offenen und mobilen Angeboten beschränkt werden.