Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Börde über die öffentlichen Bekanntmachungen (Bekanntmachungssatzung) vom 12. Juli 2007 (bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Börde Nr. 3 vom 25.07.2007). Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag des Landkreises Börde hat am 12.07.2007 auf der Grundlage des § 6 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 598), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2006 (GVBl. LSA S. 592), die „Satzung des Landkreises Börde über die öffentlichen Bekanntmachungen (Bekanntmachungssatzung)“ beschlossen.
Nach Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) widerspricht die Bekanntmachungssatzung den Regelungen im § 9 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA. Danach ist die ortsübliche Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Hauptsatzung zu bestimmen. Durch die Neuregelung im § 9 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA ist die gesetzliche Grundlage für die Bekanntmachungssatzung entfallen, so dass diese mit Inkrafttreten der Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde außer Kraft treten kann.
Anlagen:
- Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung des Landkreises Börde über die öffentlichen Bekanntmachungen (Bekanntmachungssatzung) Stand: 25.08.2014
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||