Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 063/191/2005  

 
 
Betreff: Beteiligung bei der Änderung des in Aufstellung befindlichen Regionalen Entwicklungsplanes gemäß § 7 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Land Sachsen-Anhalt Stellungnahme des Landkreises Ohrekreis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Naumann
Dr. Zimmer
Bredthauer
Federführend:Amt für Regionalplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut
Beratungsfolge:
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
28.09.2005 
12. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
09.11.2005 
7. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (063/146/2005)
Anlagen:
Stellungnahme OK Änd[1]. REP WEA

Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Landkreises Ohrekreis vom 26

Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Stellungnahme des Landkreises Ohrekreis vom 26.07.2005 (AZ:01658-2005) zur Änderung des Entwurfes des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg (RPM) hat in ihrer Sitzung am 30.06.2005 beschlossen, den Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes vom 26.02.2004 zu ändern.

 

Die Änderung des Entwurfes für die Planungsregion Magdeburg bezieht sich ausschließlich auf den Punkt 5.7. des Planentwurfes und sieht neben der Ausweisung von Eignungsgebieten für die Nutzung der Windenergie auch Vorranggebiete verbunden mit der Wirkung von Eignungsgebieten als raumordnerische Festsetzung vor. Dabei wurden keine Gebiete zusätzlich zum Planentwurf vom 26.02.2004 ausgewiesen, sondern Eignungsgebiete aus dem Planentwurf nunmehr als Vorranggebiete verbunden mit der Wirkung von Eignungsgebieten ausgewiesen.

 

Die Lage und Größe der Gebiete sind gegenüber dem Planentwurf vom 26.02.2004 in der vorliegenden Entwurfsänderung nicht verändert worden.

Gemäß § 7 Abs. 3 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist der Landkreis als Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

 

Das Amt für Regionalplanung und Bauordnung hat unter Beteiligung der Fachämter des Hauses die Stellungnahme zur o.g. Entwurfsänderung fristgerecht aber vorbehaltlich der Bestätigung durch den Kreistag am 05.08.2005 abgegeben. In dieser Stellungnahme wird u.a. auch noch mal auf die Streichung folgender Eignungsgebiete entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 06.10.2004 hingewiesen:

 

a)      EG Nr. 10 Oebisfelde (18)

b)      EG Nr. 14 Siestedt (23)

c)      EG Nr. 15 Wegenstedt (25)

 

Über die Stellungnahme zum o.g. Änderungsentwurf entscheidet der Kreistag in ausschließlicher Zuständigkeit (gemäß § 33 Abs. 3 Nr. 18, Änderung von Raumordnungsplänen) der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme OK Änd[1]. REP WEA (114 KB)