Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt die als Anlage
beigefügte Stellungnahme des Landkreises Ohrekreis vom 26.07.2005
(AZ:01658-2005) zur Änderung des Entwurfes des Regionalen Entwicklungsplanes
für die Planungsregion Magdeburg. Sachdarstellung, Begründung: Die
Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg (RPM) hat in
ihrer Sitzung am 30.06.2005 beschlossen, den Entwurf des Regionalen
Entwicklungsplanes vom 26.02.2004 zu ändern. Die
Änderung des Entwurfes für die Planungsregion Magdeburg bezieht sich
ausschließlich auf den Punkt 5.7. des Planentwurfes und sieht neben der
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Nutzung der Windenergie auch
Vorranggebiete verbunden mit der Wirkung von Eignungsgebieten als
raumordnerische Festsetzung vor. Dabei wurden keine Gebiete zusätzlich zum
Planentwurf vom 26.02.2004 ausgewiesen, sondern Eignungsgebiete aus dem
Planentwurf nunmehr als Vorranggebiete verbunden mit der Wirkung von
Eignungsgebieten ausgewiesen. Die Lage
und Größe der Gebiete sind gegenüber dem Planentwurf vom 26.02.2004 in der
vorliegenden Entwurfsänderung nicht verändert worden. Gemäß § 7
Abs. 3 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist der Landkreis als
Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Das Amt für
Regionalplanung und Bauordnung hat unter Beteiligung der Fachämter des Hauses
die Stellungnahme zur o.g. Entwurfsänderung fristgerecht aber vorbehaltlich der
Bestätigung durch den Kreistag am 05.08.2005 abgegeben. In dieser Stellungnahme
wird u.a. auch noch mal auf die Streichung folgender Eignungsgebiete
entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 06.10.2004 hingewiesen: a) EG Nr. 10 Oebisfelde (18) b)
EG Nr. 14 Siestedt (23) c)
EG Nr. 15 Wegenstedt (25) Über die
Stellungnahme zum o.g. Änderungsentwurf entscheidet der Kreistag in
ausschließlicher Zuständigkeit (gemäß § 33 Abs. 3 Nr. 18, Änderung von
Raumordnungsplänen) der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Anlagen:
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