Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage im Entwurf (Stand: 18.08.2014) „Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde“. Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde hat gemäß § 10 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt) eine Hauptsatzung zu erlassen. Auf seiner konstituierenden Sitzung am 02.07.2014 beschloss der Kreistag die Hauptsatzung des Landkreises Börde.
Die Hauptsatzung wurde dem Landesverwaltungsamt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 2 KVG LSA zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Schreiben vom 28.07.2014 (Aktenzeichen: 206.1.3-10020 bk-01) genehmigte das Landesverwaltungsamt die Hauptsatzung des Landkreises Börde. § 15 Satz 2 der Hauptsatzung wurde von der Genehmigung ausgenommen.
Die Regelung des § 15 Satz 2 der Hauptsatzung, wonach das Nähere zur öffentlichen Bekanntmachung die „Satzung des Landkreises Börde über die öffentliche Bekanntmachung“ regelt widerspricht § 9 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA. Danach ist die ortsübliche Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Hauptsatzung zu bestimmen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 6/2247) sah zur Bestimmung der ortsüblichen Form der öffentlichen Bekanntmachung zwei Möglichkeiten vor (Hauptsatzung und Bekanntmachungssatzung). Der Gesetzgeber ist dieser Alternativregelung jedoch nicht gefolgt, sondert hat sich der Beschlussempfehlung angeschlossen, die der Ausschuss für Inneres und Sport im Ergebnis seiner Beratungen zum Kommunalverfassungsrecht in der Drs. 6/2925 beschlossen hatte. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen alle für die Verfassung der Kommune wesentlichen Fragen einheitlich in der Hauptsatzung geregelt werden. Hierzu zählt auch die Frage der Form der Bekanntmachung der örtlichen Rechtsvorschrift. Eine Rechtsplitterung bei der Regelung der für die kommunale Gebietskörperschaft wesentlichen Angelegenheiten will der Gesetzgeber mit § 9 Absatz 1 Satz 3 KVG LSA ausdrücklich ausschließen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung der Hauptsatzung um die Regelung zur ortsüblichen Form der öffentlichen Bekanntmachung erforderlich gewesen.
Mit der Mehrheit der Mitglieder des Kreistages wird die Änderung der Hauptsatzung gemäß § 10 Absatz 2 KVG LSA beschlossen. Ihre Änderung bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtbehörde (Landesverwaltungsamt). Anlagen:
Entwurf der „Ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Börde“ (Stand: 18.08.2014)
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