Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
I. Für die Dauer seiner Wahlperiode wählt der Kreistag als weitere Verbandsvertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen des Landkreises Börde in der Regionalversammlung des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“ auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden:
1) Frau/Herrn ……… als Vertreter/in, Frau/Herrn ……….als Stellvertreter/in
2) Frau/Herrn ……… als Vertreter/in, Frau/Herrn ………. als Stellvertreter/in
II. Die Verbandsvertreter/innen und ihre Stellvertreter/innen werden aufgefordert, den Kreistag in geeigneter Weise über ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung einmal jährlich, in dringenden und bedeutenden Angelegenheiten des Zweckverbandes und seiner Verbandsmitglieder unverzüglich, zu unterrichten. Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreis Börde ist Mitglied des Zweckverbandes „Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg“. Organ der „Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg“ ist die Regionalversammlung. Die Regionalversammlung ist das oberste Beschlussorgan und nimmt die ihr nach der Verbandssatzung obliegenden Aufgaben wahr. Die Regionalversammlung setzt sich aus Vertretern der beteiligten Gebietskörperschaften zusammen:
= aus gesetzlich bestimmten Vertretern und = aus weiteren Vertretern, die durch die Vertretungen zu wählen sind.
Nach § 18 des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LPlG) in der ab dem 01.01.2008 geltenden Fassung entsendet der Landkreis Börde für die Dauer der kommunalen Wahlperiode insgesamt 9 Vertreter/innen in die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg :
= nach § 18 Abs.1 LPlG („gesetzlich bestimmte Vertreter“) :
- Herrn Landrat Walker, - Herrn Bürgermeister Eichler, Mittelzentrum Stadt Haldensleben, - Herrn Bürgermeister Klenke, Mittelzentrum Stadt Oschersleben (Bode);
= durch Wahl durch den Kreistag : sechs weitere Vertreter/innen (§ 18 Abs.4 LPlG), hiervon - zwei Vertreter/innen („ein Viertel“) und zwei Stellvertreter/innen auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden, - vier Vertreter/innen und vier Stellvertreter/innen auf Vorschlag des Kreistages.
Auf der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 02.07.2014 wurden bereits mit dem Beschluss Nr. 2014/80/0021 die Vertreter auf Vorschlag des Kreistages gewählt.
Für die Wahl der auf Vorschlag der kreisangehörigen Gemeinden zu wählenden zwei Vertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen hat der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, Kreisverband Börde, die nachfolgende Vorschlagsliste übergeben:
1. als Vertreter/in : a) Frau/Herr ………. b) Frau/Herr ………..
2. als Stellvertreter/in : a) Frau/Herr ……….. b) Frau/Herr …………. Anlagen:
- keine -
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