Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die zu dieser Vorlage als Anlage im Entwurf (Stand: 13.08.2014) beigefügte Neufassung der „Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)“. Sachdarstellung, Begründung:
Nach § 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat wer ein Ehrenamt oder eine sonstige ehrenamtliche Tätigkeit ausübt, Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und seines Verdienstausfalls.
Der rechtliche und finanzielle Rahmen ist im Runderlass des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.06.2014 vorgegeben.
Eine Neufassung erscheint vor dem Hintergrund der Vielzahl von Änderungen sachgerechter als eine Änderungssatzung.
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