Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 17.09.2014 Sachdarstellung, Begründung:
Die Grundlage der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung bildet das Gesetz zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) vom 17.06.2014.
Gegenüber der Verwaltungsgebührensatzung vom 13.02.2008 erfolgte die Neukalkulation der Gebühren für Rechnungsprüfungen (lfd. Nr. 14) entsprechend dem Material der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) Nr. 4 / 2013 „Kosten eines Arbeitsplatzes – Stand 2013 / 2014“ sowie den tatsächlichen Personalkosten 2013 bzw. den geplanten Personalkosten 2014 und 2015.
Bestandteil der Personalkosten sind 12 Prüfer/innen. Für drei Prüfer wurden Abschläge einkalkuliert, da ein Prüfer z.Z. den B II-Lehrgang absolviert (Abschlag 10 %) und zwei Prüfer im Katastrophenschutz tätig sind (jeweils 5 % Abschlag). Anlagen:
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