Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die dritte Änderung der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt.
Sachdarstellung, Begründung: Auf Grundlage des Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) ist die Satzung für das Jugendamt entsprechend anzupassen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) und anderer Gesetze vom 23. 01.2013 (GVBl. LSA S. 38) wurde im Artikel 2 auch das KJHG- LSA mit Wirkung zum 01.08.2013 geändert. Abweichend von der Begriffsbezeichnung „Kreiselternvertretung“ aus dem KiFöG wurde im Zusammenhang der o.g. Änderung des KJHG-LSA die Bezeichnung „Kreiselternrat“ verwendet. Diese ist jedoch fachlich unzutreffend, so dass der § 3 Absatz 1 Nr. 7 entsprechend zu korrigieren ist. Die Änderung des § 5 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt erfolgt zur Präzisierung der Aufgaben sowie der Zusammensetzung der Unterausschüsse.
Die Präambel wird wie folgt geändert: Im Satz 1 werden die Worte „§ 6 Abs. 1 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 05.10.1993 (GVBL.LSA S. 598), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.01.2011 (GVBl. LSA S. 14,18)“ durch die Worte „§ 8 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 01.07.2014 (GVBL. LSA S. 288)“ ersetzt. Im weiteren Satz werden die Worte „14. Mai“ durch „17. September“ ersetzt. Nach dem Wort „folgende“ werden die Worte „dritte Änderung der“ sowie nach dem Wort „Jugendamt“ die Worte „vom 13.07.2007“ eingefügt
Der § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Der § 3 Abs. 6 Satz 1 Nr. 7 wird wie folgt geändert:
Die Worte „ des Kreiselternrates“ werden durch „der Kreiselternvertretung“ ersetzt.
Der § 5 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift „Unterausschuss und Arbeitsgruppen“ wird durch das Wort „Unterausschüsse“ ersetzt.
Abs. 1 wird gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Zur Bearbeitung der Teilaufgaben nach § 71 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII bildet der Jugendhilfeausschuss gem. § 7 Abs. 1 KJHG-LSA einen ständigen Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ bestehend aus 10 Mitgliedern.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen: - 5 Vertreter gemäß § 3 Abs. 5 Nr.1 und - 4 Vertreter gemäß § 3 Abs. 5 Nr.2) und - 1 Vertreter des Fachdienstes Jugend.
Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Das Wort „Arbeitsgruppen“ wird durch „Unterausschüsse“ ersetzt.
Abs. 3 entfällt ersatzlos
Der § 11 wird wie folgt geändert:
Der Wortlaut wird komplett gestrichen und durch den Satz „Die dritte Änderung der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“ ersetzt.
Anlagen: Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt (Lesefassung)
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