Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/51/0044  

 
 
Betreff: Bildung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
25.08.2014 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (2014/51/0044)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss wählt die Mitglieder des Unterausschusses Jugendhilfeplanung aus den Reihen des Jugendhilfeausschusses oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer:

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der CDU:

Frau/Herrals Mitglied,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der SPD:

Frau/Herrals Mitglied,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE:

Frau/Herrals Mitglied,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der FDP:

Frau/Herrals Mitglied,

 

  1. auf Vorschlag der Fraktion der FUWG:

Frau/Herrals Mitglied,

 

  1. auf Vorschlag der AWO KV Börde e.V.:

Herr Andreas Schmidtgenals Mitglied,

 

  1. auf Vorschlag des DRK KV Börde und des

DRK KV Wanzleben e.V.

Herr Stefan Dillals Mitglied,

  1. auf Vorschlag der Lebenshilfe Ostfahlen gGmbH:

Frau Krimhild Grahnals Mitglied,

 

  1. auf Vorschlag des Caritasverbandes für das Bistum

Magdeburg e.V.

Frau Franziska Starkeals Mitglied,

 

  1. auf Vorschlag der Kreisverwaltung:

Herr Renè Grummtals Mitglied.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Gemäß § 7 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG-LSA) i.V.m. § 5 Abs. 1 und 3 der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt ist ein ständiger Unterausschuss Jugendhilfeplanung zu bilden.

 

Hierzu sind gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes freie und öffentliche Träger an der Arbeit des Unterausschusses angemessen und ständig zu beteiligen.

 

Als Mitglieder gehören dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung folgende Personen an:

 

  1. fünf Mitglieder des Kreistages aus dem Kreis seiner Mitglieder als Vertreter ihrer Fraktion oder aus dem Kreis in der Jugendhilfe erfahrener Frauen und Männer gewählt;

 

  1. vier Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des Landkreises wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden und

 

  1. ein Mitglied, das auf Vorschlag der Kreisverwaltung gewählt wird.

 

 

Die Mitglieder des Unterausschusses Jugendhilfeplanung wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.