Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt nachstehende
Sachdarstellung, Begründung:
Im Gebiet des Ortsteils Bebertal der Gemeinde Hohe Börde, im Landkreis Börde, soll nach Fertigstellung die Neubaustrecke der Ortsumgehung Bebertal im Zuge der Bundesstraße B 245 dem weiträumigen Verkehr übergeben werden.
Durch die Verlegung der Bundesstraße B 245 im Zuge der Ortsumgehung Bebertal werden folgende Widmungen, Umstufungen und Einziehungen an Kreisstraßen notwendig.
1 Widmung der neu gebauten Anschlüsse zur Kreisstraße K 1150
Die im Gebiet des Ortsteils Bebertal der Gemeinde Hohe Börde, Landkreis Börde, neu gebaute Anschlüsse werden im Teilabschnitt, vom Abzweig der Neubaustrecke vom bisherigen Verlauf der Kreisstraße K 1150, bei Netzknoten 3734 026 Station 1.099 (Bau-km 20+000.000) bis zum neuen Knoten B 245/K 1150, bei Netzknoten 3734 026 Station 1.223 (Bau-km 20+123.695 entspricht NK 3733 022 Stat. 0.000), mit einer Länge von 124 Metern sowie im Teilabschnitt, vom neuen Knoten B 245/K 1150, bei Netzknoten 3733 022 Station 0.000 (Bau-km 20+123.695), bis zur Einmündung in den bisherigen Verlauf der Kreisstraße K 1150, bei Netzknoten 3733 022 Station 0.098 (Bau-km 20+222.000), mit einer Länge von 98 Metern gemäß § 6 Abs. 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (GVBl. LSA S. 554), zur Kreisstraße gewidmet und Bestandteil der Kreisstraße K 1150.
Gesamtlänge der Widmung der Neuanschlüsse zur Kreisstraße K 1150: 222 Meter Träger der Straßenbaulast ist der Landkreis Börde.
2 Abstufung Teilstrecke B 245 zur Kreisstraße
Der versetzte Knoten B 245 alt/K 1150 „Friedensstraße“/“Rottmersleber Straße“ bei Netzknoten 3734 026 Station 0.000, bis zum Knoten B 245 alt/K 1150 „Friedensstraße“/“Reihe“, bei Netzknoten 3734 026A Station 0.007, mit einer Länge von 7 Metern wird zur Kreisstraße abgestuft und Bestandteil der Kreisstraße K 1150 (siehe Feldkarte B 245 Blatt 037). Neuer Träger der Straßenbaulast ist der Landkreis Börde. (Anlage 1: Umstufungsvereinbarung)
3 Aufstufung eines Teilabschnittes der Kreisstraße K 1156 zur Bundesstraße B 245
Der Teilabschnitt der Kreisstraße K 1156 von der Einmündung der Bundesstraße B 245 neu in die bisherige Linienführung der Kreisstraße K 1156, bei Netzknoten 3734 027 Station 0.592 (K 1156), (entspricht 3733 022 Station 1.712 (B 245) – Bau-km 3+800) bis zum Verschwenken der bisherigen Linienführung der Kreisstraße K 1156 von der B 245 neu, bei Netzknoten 3734 027 Station 1.292 (K 1156), entspricht Netzknoten 3733 022 Station 1.012 (B 245) – Bau-km 3+100 mit einer Länge von 700 Metern, wird zur Bundesstraße als Bestandteil der Bundesstraße B 245 aufgestuft.
Gesamtlänge der Aufstufung der Kreisstraße K 1156 zur Bundesstraße B 245: 700 Meter Neuer Träger der Straßenbaulast ist die Bundesrepublik Deutschland. (Anlage 2: Umstufungsvereinbarung)
4 Abstufung von Teilabschnitten der Kreisstraße K 1156 zur Gemeindestraßen
4a) der Teilabschnitt der Kreisstraße K 1156 „Zur Zollstange“ (siehe Feldkarte K 1156 Blatt 001), vom bisherigen Knoten B 245/K 1156 „Haldensleber Straße“/“Zollstange“, bei Netzknoten 3734 027 Station 0.000, bis zum Feldweg „W 15“, bei Netzknoten 3734 027 Station 0.314 mit einer Länge von 314 Metern,
4b) der Teilabschnitt der Kreisstraße K 1156 (siehe Feldkarte K 1156 Blatt 002) vom Ende der Einzeihungsstrecke der Kreisstraße K 1156, bei Netzknoten 3734 027 Station 1.517, bis zum Ende des abzustufenden Bereiches der Kreisstraße K 1156 zur Gemeindestraße, bei Netzknoten 3734 027 Station 1.623, mit einer Länge von 106 Metern, werden zu Gemeindestraßen abgestuft.
Gesamtlänge der Abstufung der Kreisstraße K 1156 zu Gemeindestraßen: 420 Meter Neuer Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Hohe Börde. (Anlage 3: Umstufungsvereinbarung)
5 Einziehung von Teilabschnitten der K 1150 und K 1156
5a) K 1150 – der Teilabschnitt vom Abzweig der Neubaustrecke vom bisherigen Verlauf der Kreisstraße K 1150, bei Netzknoten 3734 026 Station 1.099 (Bau-km 20+000.000), bis zur Einmündung in den bisherigen Verlauf der Kreisstraße K 1150, bei Netzknoten 3734 026 Station 1.309 (Bau-km 20+222.000), mit einer Länge von 210 Metern, verliert jegliche Verkehrsbedeutung und wird eingezogen und rekultiviert.
Länge der Einzeihung der Kreisstraße K 1150: 210 Meter Die rückzubauende Fläche wurde im Lageplan durchkreuzt dargestellt.
5b) K 1156 – der Teilabschnitt der bisherigen Kreisstraße K 1156 „Zur Zollstange“ vom Feldweg „W 15“, bei Netzknoten 3734 027 Station 0.314, bis zur Einmündung in die Linienführung der Bundesstraße B 245 neu/K 1156 alt, bei Netzknoten 3734 027 Station 0.592 (Bau-km 3+800), mit einer Länge von 278 Metern,
Der genannte Teilabschnitt wird auf eine Breite von 4.75 Meter reduziert und an den geplanten Wirtschaftsweg W 14a angeschlossen.
5c) der Teilabschnitt der bisherigen Kreisstraße K 1156 „Werkszufahrt Steinwerke“, vom Bereich der Verschwenkung der Bundesstraße B 245 neu von der K 1156 alt, bei Netzknoten 3734 027 Station 1.292 (Bau-km 3+100), bis zur Einmündung in die bisherige Linienführung der Kreisstraße K 1156, bei Netzknoten 3734 027 Station 1.517 (Bau-km 0+042.146), mit einer Länge von 225 Metern,
Die rückzubauenden Flächen wurden im Lageplan durchkreuzt dargestellt.
5d) der Teilabschnitt der Kreisstraße K 1156, vom Ende der Abstufung der Kreisstraße K 1156 zur Gemeindestraße, bei Netzknoten 3734 027 Station 1.623, bis zum Ende der Kreisstraße K 1156, bei Netzknoten 3734 027 Station 1.696, mit einer Länge von 73 Metern, verlieren jegliche Verkehrsbedeutung und sollen eingezogen werden.
Gesamtlänge der Einziehung der Kreisstraße K 1156: 576 Meter
Die vorstehenden Angaben der Netzknoten und der Stationen wurden aus dem Straßenverzeichnis und der Straßendatenbank der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, die Baukilometer aus den Lageplänen entnommen.
Anlagen: - Übersichtskarte - Anlage 1 - Anlage 2 - Anlage 3
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