Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt nachstehende Aufstufung des Radweges als Bestandteil der Kreisstraße K 1652.
Aufstufung der sonstigen öffentlichen Straße mit der Benutzungsart Radfahrer im Teilabschnitt der Kreisstraße K 1652 vom Kreisverkehr am Knoten L 24/K 1652, bei Netzknoten 3934 016A Station 0.000 bis zum Knoten K 1652/Gemeindestraße (L 24 alt), bei Netzknoten 3634 009 Station 0.000 mit einer Länge von 526 Metern als Bestandteil der K 1652.
Streckenübersicht (Feldkarte) als Anlage
Sachdarstellung, Begründung:
Der im Gebiet der Gemeinde Bülstringen, Landkreis Börde, neu gebaute Radweg wurde mit Wirkung vom 01.08.2012 zur sonstigen öffentlichen Straße mit der Benutzungsart Radfahrer gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Bülstringen.
Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Gemeinde Bülstringen vom 29.06./04.07.2012 übernimmt das Land Sachsen-Anhalt den Radweg im Zuge der Landesstraße L 24 in seine Baulast.
Um den Lückenschluss herzustellen soll die sonstige öffentliche Straße mit der Benutzungsart Radfahrer als Bestandteil der Kreisstraße K 1652 aufgestuft werden. Erst nach öffentlicher Bekanntmachung der Umstufung und Feststellung der Unanfechtbarkeit übernimmt das Land Sachsen-Anhalt die Aufgabenübertragung für den Radweg im Zuge der Kreisstraße K 1652 gemäß dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Börde und der Straßenbauverwaltung vom 10.11./07.11.2011.
Auf der Grundlage des § 7 Abs. 4 Satz 2 StrG LSA wird der Zeitpunkt der Umstufung in der nach § 7 Abs. 1 StrG LSA bekannt zu machenden Verfügung bestimmt.
Anlagen: - Feldkarte - Umstufungsvereinbarung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||