Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/SBU/0036  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012, Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schaub
Miehe Betriebsleiterin
Prost Vorsitzende des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Bugiel, Annette
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" Vorberatung
26.08.2014 
1. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung" zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
10.09.2014 
2. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (2014/SBU/0036)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
17.09.2014 
2. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2014/SBU/0036)
Anlagen:
2014-SBU-0036 Bericht JA 2012
2014-SBU-0036 Feststellungsvermerk JA 2012

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt den durch die WIBERA geprüften Abschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 fest und beschließt

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2012
  2. die Verwendung des Jahresergebnisses
  3. die Entlastung der Betriebsleitung

 

1.              Feststellung des Jahresabschlusses                            31.12.2012

                                                                                                                in EUR

 

1.1              Bilanzsumme                                                                                    130.164.983,97

 

1.1.1        Aktivseite

 

A. Anlagevermögen                                                                      124.627.050,28

 

B. Umlaufvermögen                                                                          5.534.078,65

 

C. Rechnungsabgrenzungsposten                                                     3.855,04

 

 

1.1.2              Passivseite                                                                                    31.12.2012

                                                                                                                in EUR

 

              A. Eigenkapital                                                                          7.412.179,25

 

              B. Sonderposten für Investitionszuschüsse                            117.476.383,85

 

              C. Empfangene Ertragszuschüsse                                                 590.019,29

 

              D. Rückstellungen                                                                             860.062,62

 

              E. Verbindlichkeiten                                                                          3.826.338,96

 

1.2              Jahresverlust                                                                                             55.907,14

 

1.2.1              Summe der Erträge                                                                         12.155.570,62

 

1.2.2              Summe der Aufwendungen                                                           12.211.477,76

 

2.        Verwendung des Jahresergebnisses

 

Der Jahresverlust in Höhe von 55.907,14 EUR wird auf neue Rechnung

vorgetragen.

 

3.         Entlastung der Betriebsleitung

 

              Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2012 entlastet.

 

 

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Auf Grund des Beschlusses des Betriebsausschusses vom 11. September 2013 erteilt die Betriebsleitung der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Magdeburg, Hegelstraße 4, den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß § 142 Abs. 1 KVG LSA (bisher § 131 Abs. 1 GO LSA), § 19 Abs. 3 EigBG LSA und §§ 316 ff. HGB zu prüfen.

 

Der Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung ist gemäß § 19 (1) EigBG LSA verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss ist in sinngemäßer Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Jahresabschluss und Lagebericht sind nach ihrer Feststellung gemäß § 19 Abs. 5 EigBG LSA öffentlich auszulegen.

 

Die Prüfungshandlungen fanden in den Monaten Juni und Juli 2014 in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes statt und die Berichterstellung erfolgte in den Geschäftsräumen der

WIBERA.

 

Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht 2012.

 

Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

 

Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung wurde insbesondere die Angemessenheit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme des Eigenbetriebes geprüft. Schwerpunktmäßig wurden die Sachanlagen, Sonderposten, Rückstellungen und Umsatzerlöse einer Prüfung unterzogen.

 

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erfolgte unter Zugrundelegung des Fragenkatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG.

 

Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2012 mit einem Jahresverlust in Höhe von 55.907,14 EUR ab. Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Die Prüfungen der WIBERA haben zu keinen Einwendungen geführt. Der vorliegende Bericht enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und vermittelt nach der Überzeugung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Abschluss und vermittelt ebenfalls ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Laut Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind.

 

Anlagen:

Anlagen:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012

und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2012

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014-SBU-0036 Bericht JA 2012 (1167 KB)    
Anlage 2 2 2014-SBU-0036 Feststellungsvermerk JA 2012 (48 KB)