Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - Abf/186/2005  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 und die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Betriebsleitung SBU
Einreicher:Peters
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut
Beratungsfolge:
4. WP Eigenbetriebsausschuss Abfallentsorgung LK Ohrekreis Vorberatung
08.09.2005 
ordentliche Sitzung des Eigenbetriebsausschusses Abfallentsorgung      
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
28.09.2005 
12. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
09.11.2005 
7. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (Abf/145/2005)

Der Betriebsausschuss stellt den durch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Magdeburg geprüften Jahresabschluss zum 31

Der Kreistag stellt den durch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Magdeburg geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2004 fest und beschließt

 

1.die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004

2.die Verwendung des Jahresgewinns

3.die Entlastung der Betriebsleitung

 

1.    Feststellung des Jahresabschlusses                                          in EUR

 

1.1. Bilanzsumme.....................................................................                   21.336.351,33

 

1.1.1.Aktivseite

 

            A. Anlagenvermögen....................................................                      2.106.661,56

 

B. Umlaufvermögen......................................................                   18.479.285,80

 

C. Rechnungsabgrenzungsposten.................................                      1.171,44

 

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag  .....                    749.232,53

 

1.1.2.Passivseite

 

A. Eigenkapital..............................................................                                     0,-

 

B. Sonderposten mit Rücklageanteil..........................                        10.800,00

 

C. Sonderposten für Investitionszuschüsse..................                     34.144,08

 

D. Rückstellungen..........................................................                  20.972.400,00

 

E. Verbindlichkeiten......................................................                         319.007,25

 

1.2.     Jahresgewinn .................................................................                 504.979,86

 

1.2.1.  Summe der Erträge...........................................................            7.573.122,49

 

1.2.2.  Summe der Aufwendungen................................................           7.068.142,63

 

2.         Verwendung des Jahresgewinns  

 

  Der Jahresgewinn in Höhe von 504.979,86 EUR wird gemäß § 11 der

  Eigenbetriebsverordnung (EigVO) zur Tilgung des Verlustvortragens verwendet.                        

 

3.         Entlastung der Betriebsleitung

 

Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2004 entlastet.

 

Anlagen

                       

-Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 (PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Magdeburg)

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Das Eigenbetriebsrecht (§ 18 EigBG, § 6 EigVO) verpflichtet die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehendem Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen.

 

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die eigenbetrieblichen und handelsrechtlichen Vorschriften in Anwendung gebracht.

 

Auf den Vorschlag des Betriebsausschusses vom 10.02.05 (V-115/05/EB, B-115/05/EB) wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ohrekreis am 18.02.05 die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Magdeburg mit der Wirtschaftsprüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31.12.2004 sowie mit der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsatzgesetz (HGrG) beauftragt.

 

Die Prüfungshandlungen fanden im Monat Juni 2005 in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes statt.

 

Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31.12.2004 und der Lagebericht des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2004. Diese wurden daraufhin geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die ergänzenden Regelungen der Satzung beachtet worden sind. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

 

Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs,- Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

 

Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung wurde insbesondere die Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebes geprüft. Die Prüfung des internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche:

 

-Kontrollumfeld des Eigenbetriebes

-Prozess der Analyse der Geschäftsrisiken durch die Betriebsleitung

-Einrichtung von organisatorischen Maßnahmen durch die Betriebsleitung als Reaktion auf die festgestellten Geschäftsrisiken

-Buchführungssystem und Management-Informationssystem

-Überwachung des internen Kontrollsystems durch die Betriebsleitung.

 

Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2004 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 

504.979,86 EUR (Vorjahr: 487.876,40 EUR) ab. Die Rückstellung für die Kostenüberdeckung beträgt im Bereich der Abfallgebührenwirtschaft 2.083.000,00 EUR und im Bereich der Abfallentsorgungsanlagenwirtschaft 92.000,00 EUR.

Der Jahresgewinn 2004 wird für die Tilgung des Verlustvortrages (des nicht durch Eigen- kapital gedeckten Fehlbetrages) verwendet.

 

In Abweichung zu den Regelungen der EigVO LSA, die eine Anwendung des § 268 Abs. 3 HGB ausschließt, wurde in Übereinstimmung mit dem Erlass des Ministeriums des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt MI-LSA vom 16.03.2001 – 33.21-10200/00 und dem Schreiben des Regierungspräsidiums Magdeburg vom 02.04.2001 ein “nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ zum 31.12.2004 in Höhe von 749.232,53 EUR

(Vorjahr: 1.254.212,39 EUR) ausgewiesen.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2004 beträgt 21.336.351,33 EUR

(Vorjahr: 19.534.519,71 EUR).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2004 hat zu keinen Einwendungen geführt.  Der Jahresabschluss enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und vermittelt nach Überzeugung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “ unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.  Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar“. 

 

Laut Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich keine Besonderheiten

ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind.

 

Am 02.08.05 fand ein Abschlussgespräch in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes mit dem Prüfer der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft statt.

 

Der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 31.12.2004 mit dem Lagebericht liegt als

Anlage 1 bei.