Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 079/40/2014  

 
 
Betreff: Fusion der Förderschulen für Lernbehinderte "Bördelandschule" Hornhausen und "Schule an der Bode" Klein Oschersleben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Zybura, Sabine
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
30.04.2014 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
07.05.2014 
75. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
14.05.2014 
35. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (079/40/2014)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Fusion der Förderschulen (FöS) für Lernbehinderte „Bördelandschule“ Hornhausen und „Schule an der Bode“ Klein Oschersleben mit Wirkung zum 01. August 2014 am Standort Klein Oschersleben, Alte Hauptstraße 1, 39387 Oschersleben (Bode).

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Das Landesschulamt hat mit Schreiben vom 20.03.2014 den vorgelegten Schulentwicklungsplan des Landkreises Börde für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit Einschränkungen bestätigt.

 

Im Bereich der Förderschulen für Lernbehinderte - südlicher Landkreis - ist der Landkreis Börde als Schulträger dieser Schulen aufgefordert, den Schulentwicklungsplan zu korrigieren und gesetzeskonforme Änderungen schon zum Schuljahr 2014/15 herbeizuführen. Eine Ausnahme zur Führung beider Schulen wird aufgrund der Unterschreitung der laut § 4 (8) SEPL-VO 2014 gesetzlich geforderten Mindestschülerzahl von je 90 nicht bestätigt.

Aufgrund des in der Bestätigung des SEPl aufgezeigten Handlungsbedarfes ist die Fusion beider Standorte unumgänglich.

Eine in Erwägung gezogene Zusammenführung beider Förderschulen an einem zentralen Ort, wie in der Stadt Oschersleben, ist nicht möglich. Ein dafür benötigtes Grundstück wäre im vorgegeben Zeitfenster der Zusammenführung nicht verfügbar.

 

Der Landkreis favorisiert die Zusammenlegung beider Standorte am jetzigen Standort der FöS Klein Oschersleben. Dafür sprechen folgende Gründe:

 

  1. Die Liegenschaft in Klein Oschersleben befindet sich in Eigentum des Landkreises.

 

  1. Der Standort verfügt auf dem Grundstück über eine Sporthalle und Sportfreianlage.

 

  1. Die räumliche Lage zur Stadt Oschersleben ist unter dem Gesichtspunkt der Teilhabe vertretbar.

 

Die Verwaltung des Landkreises wird bis 31.08.2014 eine Förderschulkonzeption unter Beachtung aller Förderschulen des Landkreises erarbeiten und sie den politischen Gremien zeitnah vorstellen.

 

Mit der Zusammenlegung ergeben sich voraussichtlich folgende Schülerzahlen:

 

SJ

 

2013/

2014

2014/

2015

2015/

2016

2016/

2017

2017/

2018

2018/

2019

2019/

2020

2020/

2021

2021/

2022

2022

20/23

2023/

2024

Anzahl Schüler

194

172

156

144

145

144

140

136

133

129

128

Anzahl Klassen

18

16

14

13

13

13

13

13

13

13

13

 

 

Die Förderschule in Klein Oschersleben verfügt über 8 Allgemeine Unterrichtsräume mit mehr als 40 m² und 3 mit weniger als 40 m², sowie 6 Fachunterrichträume.

Damit sind bei Anwendung des Klassenraumprinzips (jede Klasse hat einen Klassenraum) keine ausreichenden räumlichen Kapazitäten am Standort Klein Oschersleben vorhanden, die eine sofortige Aufnahme aller Schülerinnen und Schüler der FöS Hornhausen möglich macht.

 

Der Landkreis beantragt daher beim Landesschulamt das Führen einer Außenstelle der FöS Klein Oschersleben am Standort Hornhausen für zunächst 2 Jahre.

 

Mit den Schulleitungen beider Förderschulen hat es umfangreiche Gespräche zur Durchführung dieses Vorhabens gegeben. Die organisatorischen Belange werden derzeit einvernehmlich geklärt.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

keine