Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 078/SBU/2014  

 
 
Betreff: Abstufung einer Teilstrecke der K 1174 zur Gemeindestraße der Gemeinde Colbitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Neuendorf 1.Betriebsleiterin
Miehe Betriebsleiterin
Prost Vorsitzende des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Bugiel, Annette
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" LK Börde Vorberatung
29.04.2014 
43. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung" zur Kenntnis genommen     
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
07.05.2014 
75. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
14.05.2014 
35. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (078/SBU/2014)
Anlagen:
078-SBU-2014 Lageplan K 1174
078-SBU-2014 Umstufungsvereinbarung K 1174

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreistag beschließt nachstehende Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße K 1174.

 

 

Abstufung der ortslagigen Kreisstraße der K 1174 „Bahnhofstraße“ in der Teilstrecke vom Abzweig „Hartsteinstraße“ bei km 9.200 bis zum Abzweig Bundesstraße B 189 (alt) „Wolmirstedter Straße / Gardelegener Straße“ bei Netzknoten 3635 013 km 9.982 mit einer Länge von 782 Metern zur Gemeindestraße der Gemeinde Colbitz.

 

 

Streckenübersicht als Anlage

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Abstufung der Kreisstraße K 1174 „Bahnhofstraße“ in der Teilstrecke vom Abzweig Hartsteinstraße, Station km 9.200 bis zum Abzweig Bundesstraße B 189 „Wolmirstedter Straße / Gardelegener Straße“ bei Netzknoten 3635 013, Station km 9.982 mit einer Länge von 782 Metern zur Gemeindestraße der Gemeinde Colbitz zum 01.07.2014.

 

(siehe Feldkarte)

 

Bedingt durch den Neubau der Autobahn A 14 wurde die Kreisstraße K 1174 in der Gemarkung Colbitz verlegt und vom Heidecamp aus als K 1174 n direkt an die K 1142 (Heidestraße) angebunden.

 

Die alte K 1174 wurde im Bereich der Autobahntrasse zurückgebaut und beidseitig der A 14 abschnittsweise als Wirtschaftsweg nachgenutzt.

 

Die Teilstrecke innerorts dient jedoch der Erschließung der Grundstücke in der Gemeinde und muss deshalb als öffentliche Straße erhalten bleiben.

 

Der Kreisstraßenabschnitt weist jedoch nicht mehr den Charakter einer Kreisstraße auf. Dieser wird gemeindliche Straße der Gemeinde Colbitz.

 

Der im Gemeindegebiet verlaufende Teilabschnitt der Kreisstraße K 1174 erhält durch den Wegfall der überörtlichen Bedeutung den Charakter einer innerörtlichen Straße und ist damit als Kreisstraße entbehrlich.

 

Auf der Grundlage des Straßengesetzes Land Sachsen-Anhalt § 3 Abs. 1 Nr. 3 wird aufgeführte Abstufung vorgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

  • Lageplan
  • Umstufungsvereinbarung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 078-SBU-2014 Lageplan K 1174 (463 KB)    
Anlage 2 2 078-SBU-2014 Umstufungsvereinbarung K 1174 (37 KB)