Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 073/SBU/2014  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011, Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schaub
Miehe Betriebsleiterin
Prost Vorsitzende des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Bugiel, Annette
Beratungsfolge:
5. WP Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" LK Börde Vorberatung
29.04.2014 
43. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung" zur Kenntnis genommen     
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
07.05.2014 
75. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
14.05.2014 
35. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (073/SBU/2014)
Anlagen:
073-SBU-2014 Bericht JA 2011
073-SBU-2014 Feststellungsvermerk JA 2011

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stellt den durch die WIBERA geprüften Abschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 fest und beschließt

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses 2011
  2. die Verwendung des Jahresergebnisses
  3. die Entlastung der Betriebsleitung

 

1.              Feststellung des Jahresabschlusses                            31.12.2011

 

                                                                                                                in EUR

 

1.1              Bilanzsumme                                                                                    134.099.773,13

 

1.1.1        Aktivseite

 

A. Anlagenvermögen                                                                      128.945.324,80

 

B. Umlaufvermögen                                                                          5.150.392,97

 

C. Rechnungsabgrenzungsposten                                                     4.055,36

 

1.1.2              Passivseite                                                                                    31.12.2011

 

                                                                                                                in EUR

 

              A. Eigenkapital                                                                          7.468.086,39

 

              B. Sonderposten für Investitionszuschüsse                            121.737.435,41

 

              C. Empfangene Ertragszuschüsse                                                 615.487,75

 

              D. Rückstellungen                                                                             995.876,54

 

              E. Verbindlichkeiten                                                                          3.282.887,04

 

1.2              Jahresverlust                                                                                           106.466,99

 

1.2.1              Summe der Erträge                                                                        13.150.959,83

 

1.2.2              Summe der Aufwendungen                                                          13.257.426,82

 

2.              Verwendung des Jahresergebnisses

 

              Der Jahresverlust in Höhe von 106.466,99 EUR wird auf neue Rechnung

              vorgetragen.

 

3.              Entlastung der Betriebsleitung

 

              Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2011 entlastet.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Auf Grund des Beschlusses des Betriebsausschusses vom 11. September 2013 erteilt die Betriebsleitung der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Magdeburg, Hegelstraße 4, den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß § 131 Abs. 1 GO LSA, § 19 Abs. 3 EigBG und §§ 316 HGB zu prüfen.

 

Der Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung ist gemäß § 19 (1) EigBG LSA verpflichtet, einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss ist in sinngemäßer Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Jahresabschluss und Lagebericht sind nach ihrer Feststellung gemäß § 19 Abs. 5 EigBG LSA öffentlich auszulegen.

 

Die Prüfungshandlungen fanden im Monat März 2014 in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes statt und die Berichterstellung erfolgte in den Geschäftsräumen der WIBERA.

 

Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht 2011.

 

Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Der Lagebericht wurde zusätzlich daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Dabei wurde auch geprüft, ob die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

 

Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung wurde insbesondere die Angemessenheit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme des Eigenbetriebes geprüft. Schwerpunktmäßig wurden die Sachanlagen, Sonderposten, Rückstellungen und Umsatzerlöse einer Prüfung unterzogen.

 

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erfolgte unter Zugrundelegung des Fragenkatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG.

 

Der Eigenbetrieb schließt das Wirtschaftsjahr 2011 mit einem Jahresverlust in Höhe von 106.466,99 EUR ab. Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Die Prüfungen der WIBERA haben zu keinen Einwendungen geführt. Der vorliegende Bericht enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und vermittelt nach der Überzeugung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Abschluss und vermittelt ebenfalls ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Laut Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung von Bedeutung sind.

 

Anlagen:

Anlagen:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011

und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2011

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 073-SBU-2014 Bericht JA 2011 (1102 KB)    
Anlage 2 2 073-SBU-2014 Feststellungsvermerk JA 2011 (51 KB)