Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreisausschuss stimmt der
außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 70.000,00 EUR für das
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Weferlingen zu. Sachdarstellung, Begründung: 1. Vorbemerkungen Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Weferlingen steht unter
Denkmalschutz. Die Aula ist im Hauptgebäude und erstreckt sich aufgrund der
Raumhöhe über die gesamte Gebäudebreite bis in das Dachgeschoss. Sie hat eine
Decke als Korbbogen aus Putz auf Rohrgewebe und Holzschalung an hölzerner
Tragkonstruktion mit überwiegend direkter Lasttragung auf die Dachkonstruktion.
An der Auladecke wurden an den Auflagern Verformungen und Putzrisse auffällig.
Nach einer stichprobenartigen Kontrolle wurden Holzschädigungen festgestellt. Gegenstand des nunmehr vorliegenden Gutachtens war die
holzschutztechnische Begutachtung unter Berücksichtigung des Zustandes der
tragenden Holzbauteile. Eine Beurteilung zur Standsicherheit sollte vorgenommen
werden. 2. Untersuchungsergebnisse Die stichprobenartig untersuchten Dachverbandhölzer weisen zum Teil örtliche Randschädigungen durch holzzerstörende Insekten auf. Anzeichen für einen aktiven Insektenbefall wurden allerdings nicht vorgefunden, vermutlich hat eine nachträgliche chemische Behandlung zum Absterben des Befalls geführt. Über Analogieschluss ist mit gleichartigen Schäden an weiteren Bauteilen zu rechnen. Des weiteren wurden Spuren von früheren Nässeeinwirkungen vorgefunden, die unteren Bretter der Holzschalung weisen Schädigungen durch Moder- und Braunfäule auf. Die organischen Schäden am Dachfuß reichen bis zur völligen Zerstörung der tragenden Konstruktionshölzer. Die Standsicherheit einzelner Haupttragelemente der Dachkonstruktion und der gesamten Deckenbekleidung ist nicht mehr zweifelsfrei gegeben. 3. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung
Sofortsicherungsmaßnahmen Die Aula wurde sofort gesperrt. Die Schädigungen machen umfangreiche Freilegungen, statisch
konstruktive Sicherungen und Sanierungen erforderlich. Ein Komplettersatz der
Decke über der Aula ist erforderlich. Nach Abbruch des gesamten Deckenputzes
und der Schalung können die Sicherungsmaßnahmen an der Tragkonstruktion
erfolgen. Zur Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit der Aula wurden
Nachfolgearbeiten, wie Maler ect., eingeplant. Kostenschätzung : 70.000,00 €4. Notwendigkeit einer zeitnahen
Instandsetzung Durch die Sperrung verfügt die Schule über keinen größeren
Versammlungsraum mehr. Notwendige Informationsveranstaltungen für Eltern und Schüler
sind nicht mehr bzw. nicht in einem angemessenen Rahmen möglich. Davon sind auch sämtliche dienstliche Veranstaltungen wie
Dienstberatungen des Lehrerkollegiums, Gesamtkonferenzen, Versammlungen der
Schulelternschaft betroffen. Besondere Bildungsangebote im kulturellen Bereich,
welche zum Schulprofil gehören und das Schulleben prägen, sind zwingend auf die
Aula angewiesen. Schuleigene Projekte, die nicht nur nach innen wirken, sondern
zur Außenwirkung der Schule beitragen, sind durch die Sperrung gefährdet. Dies
alles ist eine gravierende Beschneidung des Schulbetriebes, nicht nur für die
Zusammenarbeit von Schule und Elternschaft, sondern auch in besonderem Maße für
die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule gegenüber den ihr anvertrauten
Jugendlichen. 5. Finanzierung Aus dem Haushaltsausgaberest für den Kauf des Grundstückes für den Neubau des Kreishauses in der Haushaltsstelle 02000.93200 - Erwerb von Grundstücken - wurden der allgemeinen Rücklage 70.000,00 € zugeführt. Die Mittel werden voraussichtlich nicht mehr benötigt. Durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 70.000,00 € ist die Finanzierung der dringend erforderlichen Sanierungsarbeiten am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium gesichert. |
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