Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 068/185/2005  

 
 
Betreff: Zustimmung zu einer Außerplanmäßigen Ausgabe für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Weferlingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Suhr
Witzel
Herzig
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft   
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Entscheidung
31.08.2005 
11. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen  (068/141/2005)

Der Kreisausschuss stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 70

 

Der Kreisausschuss stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 70.000,00 EUR für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Weferlingen zu.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

1.   Vorbemerkungen

 

Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Weferlingen steht unter Denkmalschutz. Die Aula ist im Hauptgebäude und erstreckt sich aufgrund der Raumhöhe über die gesamte Gebäudebreite bis in das Dachgeschoss. Sie hat eine Decke als Korbbogen aus Putz auf Rohrgewebe und Holzschalung an hölzerner Tragkonstruktion mit überwiegend direkter Lasttragung auf die Dachkonstruktion. An der Auladecke wurden an den Auflagern Verformungen und Putzrisse auffällig. Nach einer stichprobenartigen Kontrolle wurden Holzschädigungen festgestellt.

 

Gegenstand des nunmehr vorliegenden Gutachtens war die holzschutztechnische Begutachtung unter Berücksichtigung des Zustandes der tragenden Holzbauteile. Eine Beurteilung zur Standsicherheit sollte vorgenommen werden.

 

 

2.   Untersuchungsergebnisse

 

Die stichprobenartig untersuchten Dachverbandhölzer weisen zum Teil örtliche Randschädigungen durch holzzerstörende Insekten auf. Anzeichen für einen aktiven Insektenbefall wurden allerdings nicht vorgefunden, vermutlich hat eine nachträgliche chemische Behandlung zum Absterben des Befalls geführt. Über Analogieschluss ist mit gleichartigen Schäden an weiteren Bauteilen zu rechnen. Des weiteren wurden Spuren von früheren Nässeeinwirkungen vorgefunden, die unteren Bretter der Holzschalung weisen Schädigungen durch Moder- und Braunfäule auf. Die organischen Schäden am Dachfuß reichen bis zur völligen Zerstörung der tragenden Konstruktionshölzer. Die Standsicherheit einzelner Haupttragelemente der Dachkonstruktion und der gesamten Deckenbekleidung ist nicht mehr zweifelsfrei gegeben.

           

3.   Maßnahmen zur Schadensbeseitigung Sofortsicherungsmaßnahmen

 

Die Aula wurde sofort gesperrt.

 

Die Schädigungen machen umfangreiche Freilegungen, statisch konstruktive Sicherungen und Sanierungen erforderlich. Ein Komplettersatz der Decke über der Aula ist erforderlich. Nach Abbruch des gesamten Deckenputzes und der Schalung können die Sicherungsmaßnahmen an der Tragkonstruktion erfolgen. Zur Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit der Aula wurden Nachfolgearbeiten, wie Maler ect., eingeplant.

 

Kostenschätzung : 70.000,00 €

 

 

4.   Notwendigkeit einer zeitnahen Instandsetzung  

 

Durch die Sperrung verfügt die Schule über keinen größeren Versammlungsraum mehr. Notwendige Informationsveranstaltungen für Eltern und Schüler sind nicht mehr bzw. nicht in einem angemessenen Rahmen möglich.

 

 

 

 

 

Davon sind auch sämtliche dienstliche Veranstaltungen wie Dienstberatungen des Lehrerkollegiums, Gesamtkonferenzen, Versammlungen der Schulelternschaft betroffen. Besondere Bildungsangebote im kulturellen Bereich, welche zum Schulprofil gehören und das Schulleben prägen, sind zwingend auf die Aula angewiesen. Schuleigene Projekte, die nicht nur nach innen wirken, sondern zur Außenwirkung der Schule beitragen, sind durch die Sperrung gefährdet. Dies alles ist eine gravierende Beschneidung des Schulbetriebes, nicht nur für die Zusammenarbeit von Schule und Elternschaft, sondern auch in besonderem Maße für die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule gegenüber den ihr anvertrauten Jugendlichen.

    

5.   Finanzierung

 

Aus dem Haushaltsausgaberest für den Kauf des Grundstückes für den Neubau des Kreishauses in der Haushaltsstelle 02000.93200 - Erwerb von Grundstücken - wurden der allgemeinen Rücklage 70.000,00 € zugeführt. Die Mittel werden voraussichtlich nicht mehr benötigt.

 

Durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 70.000,00 € ist die Finanzierung der dringend erforderlichen Sanierungsarbeiten am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium gesichert.