Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Börde verwendet Mittel gemäß der Richtlinie „Leaderprojektförderung“ zur Beteiligung an Leaderprojekten in der Reihenfolge der beschlossenen Prioritätenliste, vorbehaltlich der Bewilligungsreife der Anträge, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2014 des Landkreises Börde.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Landkreises Börde stellt Mittel für die Förderung von Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen Leader bereit. Die Vergabe erfolgt gemäß der Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Leader-Konzepten dienen (Leaderprojektförderung) vom 30.06.2009.
Aufgrund der Anzahl der für 2014 eingereichten Anträge wurde eine Prioritätenliste erarbeitet mit dem Vorschlag der Reihenfolge der Projekte.
Die Prämissen für die Bestimmung der Reihenfolge ergeben sich aus der Förderrichtlinie - gemäß 2.3.:Maßnahmen, die sich auf die Leader-Strategie beziehen und im kreisli- chen Interesse sind, insbesondere = Neubau, Erhaltung, Gestaltung und Wiederherstellung von Gebäuden und baulichen Anlagen = sonstige infrastrukturelle Maßnahmen, die aus Leaderkonzepten abzuleiten sind - gemäß 4.2.:das Projekt muss im kreislichen Interesse sein. - gemäß 4.3.:Vorrangige Zuwendungsfähigkeit, wenn ein Projekt mittels EU- oder Landesrichtlinien nicht oder nicht optimal förderfähig ist - gemäß 5.: Grundsatz einer ausgewogenen Verteilung auf die Leadergebiete
Die Anträge sind termingerecht eingereicht worden. Sie werden nunmehr hinsichtlich ihrer Bewilligungsreife gemäß Förderrichtlinie geprüft. Die Bewilligung erfolgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen.
Bei Wegfall oder Änderung von Projekten rücken die nachfolgenden Projekte in der Reihenfolge der Prioritätenliste nach.
Anlagen:
1. Prioritätenliste Leaderprojektförderung des LK Börde 2014 2. Offene Anträge aus dem Jahr 2013
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