Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 067/68/2014  

 
 
Betreff: Neubau Kreishaus / Öffentlich- Private Partnerschaft-Eignungstest
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Lisko
Arnold
Prost
Federführend:FD Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schulze, Elke
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Informationspflicht
09.04.2014 
74. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (067/68/2014)  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt die nachstehende Information zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit Beschlussvorlage Nr. 992/68/2013 vom 18.09.2013 beschloss der Kreistag, dass sich der künftige Sitz der Hauptverwaltung des Landkreises Börde gemäß Variante C in einem Neubau auf den kreiseigenen Grundstücken in Haldensleben, Bornsche Straße, befindet. Als Außenstelle wird das Objekt Oschersleben, Triftstr. 9-10, für eine noch nicht näher genannte Übergangszeit Bestand haben. Der Landrat wird beauftragt, die finanziellen und sachlichen Voraussetzungen für den Neubau des Hauptverwaltungssitzes der Kreisverwaltung in Haldensleben zu schaffen“.

 

In Umsetzung des Beschlusses bildete die Verwaltung eine Arbeitsgruppe „Neubau Kreishaus“, die im Oktober 2013 ihre Arbeit aufnahm und sich mit der Schaffung der bauplanungsrechtlichen und finanztechnischen Voraussetzungen zum Neubau des Kreishauses, einschließlich Themen wie Mietvertrag Gerikestr. 104, Archivproblematik und Raumplanung Neubau, beschäftigt. Vor dem Hintergrund der lt. Beschluss angedachten Fertigstellung des Neubaus im Jahr 2016/2017 und der Beauftragung des Landrates, mit dem Eigentümer der Immobilie Haldensleben, Gerikestr. 104, über eine Änderung zum Mietvertrag zu verhandeln, konnte zum einen Einigung mit Herrn von Nathusius  dahingehend erzielt werden, dass das Mietverhältnis zum 31.12.2016 endet und dem Landkreis eine Ersparnis von

1,2 Mio. € bringt. Zum anderen erfolgte aufgrund des engen Zeitplanes für den Neubau des Kreishauses die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen durch Einstellung anteiliger Planungs- und Baukosten sowie Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan 2014. Parallel hierzu wurde nochmals die Notwendigkeit gesehen, die im Beschluss vorgestellte neue Variante C einem Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen einer ÖPP-Beschaffung und der konventionellen Beschaffung zu unterziehen. Wie bei den vorher durch den Arbeitskreis „Verwaltungsstandorte“ betrachteten beiden Varianten war es, beginnend mit der 1. Phase der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erforderlich, die Erstellung des ÖPP-Eignungstestes zu beauftragen.

 

Die Auftragsvergabe erfolgte an die nplus / Prof. Dr.-Ing. B. Nentwig in Weimar. Herr Prof. Dr.-Ing. B. Nentwig wird die Ergebnisse seiner Untersuchungen auf der Sitzung des Kreisausschusses am 09.04.2014 im Rahmen eines Vortrages persönlich vorstellen. Die Studie wird als Tischvorlage den Mitgliedern des Kreisausschusses übergeben.