Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag bestätigt die
Stellungnahme des Landrates zum Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung des
Eigenbetriebes Ohrekreis-Klinikum der Jahre 2000 bis 2003. Sachdarstellung, Begründung: Die örtlichen Erhebungen führten die
Prüferinnen und Prüfer des Landesrechnungshofes in der Zeit vom 16.08. –
06.10.2004 durch. Die Prüfung erstreckte sich auf die
Jahre 2000 bis 2003 des Ohrekreis-Klinikums der Standorte Wolmirstedt und
Haldensleben. Stichprobenartig wurde auch das Jahr 1999 in die Prüfung mit
einbezogen. Der Landkreis erhielt den Prüfbericht
am 03.05.2005. Nach § 2 des Gesetzes über kommunale
Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) gilt für den
Eigenbetrieb Ohrekreis-Klinikum die Landkreisordnung Land Sachsen-Anhalt, da
das Eigenbetriebsgesetz und die Eigenbetriebsverordnung keine Regelungen zur
überörtlichen Prüfung enthalten. Gemäß § 66 Abs. 2 der Landkreisordnung
Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) i.V.m. § 126 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
leitet der Landrat den Prüfbericht mit seiner Stellungnahme an den Kreistag
weiter. Gemäß § 33 Abs. 3 Pkt. 5 der LKO LSA
entscheidet der Kreistag über die Stellungnahme des Landrates zum
Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung. Hierzu werden anliegend der
Prüfbericht und die Stellungnahme des Landrates vorgelegt, in denen alle
inhaltlichen Fragen behandelt sind. Anlagen: 1.
Bericht des
Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung des Ohrekreis-Klinikums der
Jahre 2000 – 2003 2.
Stellungnahme des
Landrates zum Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung des
Ohrekreis-Klinikums der Jahre 2000 – 2003
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