Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die zweite Änderung der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt.
Sachdarstellung, Begründung: Im Ergebnis der Vorstellung des Jugendkreistages durch den Vorsitzenden Nick Kloß im Jugendhilfeausschuss am 09.12.2013 hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 24.02.2014 beschlossen, einen Vertreter des Jugendkreistages als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss aufzunehmen. Hieraus ableitend ist die Satzung für das Jugendamt entsprechend anzupassen.
Der § 3 Abs. 7 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) die bisherigen Einzelaufzählungen in Form von Punkten (●) werden durch die Nummern 1 bis 6 ersetzt,
b) in Nummer 5 wird das Wort „sowie“ durch ein Komma ersetzt,
c) in Nummer 6 wird nach dem Wort „Polizei“ der Punkt durch das Wort „sowie“ ersetzt,
d) nach Nummer 6 wird die Nummer 7 mit dem Wortlaut „ein Vertreter des Jugendkreistages.“ eingefügt.
Die zweite Änderung der Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt vom 15.05.2014 tritt mit Wirkung zum 01.07.2014 in Kraft.
Anlagen: Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt (Lesefassung)
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