Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 050/FB2/2014  

 
 
Betreff: Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bösdorf-Rätzlinger Drömling
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt Leiterin Kommunalaufsicht
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:Kommunalaufsicht Bearbeiter/-in: Heine, Gerlinde
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
19.02.2014 
72. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
26.02.2014 
34. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (050/FB2/2014)
Anlagen:
Anlage KT

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreistag stimmt im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bösdorf-Rätzlinger Drömling nach § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) der Änderung der Kreisgrenzen zwischen dem Landkreis Börde und dem Altmarkkreis Salzwedel zu.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Das Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei als obere Flurneuordnungsbehörde hat das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Bösdorf-Rätzlinger Drömling mit Einleitungsbeschluss vom 05.09.2006 angeordnet. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens sind die  Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.

Mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Bösdorf-Rätzlinger Drömling ist beabsichtigt, den Grenzverlauf zwischen der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen, der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen und zwischen den Landkreisen Börde und Altmarkkreis Salzwedel zu bereinigen.

Das Verfahren gemäß § 86 FlurbG wird zur Ermöglichung von Maßnahmen der Landentwicklung sowie zur Auflösung von Landnutzungskonflikten durchgeführt. Aufgrund der Ausweisung von Schutzgebieten im Drömling liegen erhebliche Nutzungskonflikte, vorrangig zwischen Naturschutz sowie Land- und Forstwirtschaft vor. Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist, die sozialverträgliche Entflechtung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche zu ermöglichen. Darüber hinaus ist der vom Verfahren erfasste Grundbesitz zersplittert und teilweise unwirtschaftlich geformt und das Wegenetz entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgerechte Erschließung. Durch den Ausbau des Wegenetzes und eine sinnvolle Zusammenlegung der Nutzflächen soll eine nachhaltige Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der örtlichen Landwirtschaft erreicht werden.

 

Gemäß § 58 Abs. 2 FlurbG bedarf die Änderung von Gemeinde- oder Kreisgrenzen die Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Nach § 33 Abs. 3 Ziff. 15 LKO LSA ist der Kreistag für die Mitwirkung bei der Veränderung von Kreisgrenzen zuständig.

 

Die mit der Durchführung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens beauftragte  Landgesellschaft Sachsen-Anhalt MBH hat mit Schreiben vom 04.12.2013 für die beabsichtigte Änderung der Gemeinde- und Landkreisgrenzen im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Bösdorf-Rätzlinger Drömling um Zustimmung des Kreistages des Landkreises Börde nach § 58 Abs. 2 FlurbG gebeten.

Bei der beabsichtigten Änderung der Gemeindegrenzen handelt es sich lediglich um die Änderung des Verlaufes der Grenze in den Gemarkungen Kathendorf, Rätzlingen und Bösdorf (Begradigung). Aufgrund der Verschiebung der Flurstücksgrenzen und der Verrechnungsdifferenzen erfolgt ein Flächenzuwachs für die Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen und gleichermaßen für den Landkreis Börde von 2,3551 ha (Anlage Flächenbilanz und Lageplan).

 

Der Stadtratrat der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen beabsichtigt nach vorheriger Anhörung der Ortschaften Kathendorf, Rätzlingen und Bösdorf am 13.03.2014 über diese Gebietsänderung zu entscheiden.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 – Flächenbilanz, Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage KT (30 KB)