Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt als Wahlbevollmächtigte/n:
Frau/Herrn
und als seinen/ihre Vertreter/in:
Frau/Herrn
zur Bildung des Ausschusses zur Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Magdeburg forderte den Landkreis Börde mit Schreiben vom 15.01.2014 auf, zur Bildung des Ausschusses zur Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg, eine/n Wahlbevollmächtigte/n und eine/n Vertreter/in zu benennen.
Gem. § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AG VwGO LSA) ist zur Vorbereitung der Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreter ein Ausschuss zu bestellen, für welchen die Vertretungskörperschaften der Landkreise und kreisfreien Städte je eine/n Wahlbevollmächtigte/n und eine/n Vertreter/in zu wählen haben.
Dieser Ausschuss bestimmt zunächst die Zahl der Wahlvorschläge, die für jeden Landkreis und kreisfreie Stadt zu erstellen sind.
Die Versammlung der Wahlbevollmächtigten wählt die Vertrauensleute und ihre Vertreter (§ 7 Abs. 3 AG VwGO LSA).
Die Wahlbevollmächtigten haben daher ebenso die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Richterinnen und Richter zu erfüllen.
Die Fraktionen des Kreistages haben folgende Personen zur Wahl der/s Wahlbevollmächtigten und seines/ihrer Vertreters/in vorgeschlagen:
Anlagen: Anlage 1 – Auszug aus dem Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes (AG VwGO LSA) Anlage 2 – Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||