Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 045/80/2014  

 
 
Betreff: Verschmelzung der Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus mbH mit der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
19.02.2014 
72. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
5. WP Kreistag Landkreis Börde Vorberatung
26.02.2014 
34. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde an Verwaltung zurück verwiesen  (045/80/2014)
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
17.04.2014 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses      
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
07.05.2014 
75. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
14.05.2014 
35. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (045/80/2014)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Verschmelzung der Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus mbH (KVG Börde-Bus) mit der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH (OhreBus) mit Wirkung vom 01.01.2014.

 

Der Kreistag stimmt dem Verschmelzungsvertrag zu und weist die Vertreter in den Gremien der beiden Gesellschaften an, dem Verschmelzungsvertrag zuzustimmen.

 

Die fusionierte Verkehrsgesellschaft soll unter dem Namen BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH firmieren.

 

Die Verwaltung des Landkreises Börde und die Geschäftsführungen der beiden Verkehrsgesellschaften werden beauftragt, die Fusion mit Wirkung vom 01.01.2014 umzusetzen.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag des Landkreises Börde hat mit Beschluss vom 22.05.2013 die Verwaltung beauftragt, eine Neuorganisation/Fusion der beiden ÖPNV-Gesellschaften vorzubereiten.

 

Im Ergebnis des Gutachtens gemäß § 123 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) wird, insbesondere aus steuerlichen Gründen, die Aufschmelzung der KVG Börde-Bus mbH auf die OhreBus Verkehrsgesellschaft empfohlen.

 

Mit Datum vom 21.08.2013 teilte das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde mit, dass im Ergebnis der Prüfung der Anzeige nach § 65 LKO LSA in Verbindung mit § 123 GO LSA gegen die beabsichtigte Fusion der beiden ÖPNV-Unternehmen keine grundsätzlichen kommunalaufsichtlichen Bedenken bestehen.

 

Mit Bezug auf den alleinigen Gesellschafter, dem Landkreis Börde, soll die Gesellschaft den Namen “ BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH“ tragen.

 

Der Verschmelzungsvertrag wird gemäß § 4 Abs. 1 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) durch die Vertretungsorgane der beteiligten Rechtsträger, hier durch die Geschäftsführer, geschlossen. Gemäß § 13 Abs. 1 UmwG wird der Verschmelzungsvertrag nur wirksam, wenn die Anteilseigner der beteiligten Rechtsträger ihm durch Beschluss (Verschmelzungsbeschluss) in einer Gesellschafterversammlung zustimmen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Entwurf Verschmelzungsvertrag

Stammbaum:
045/80/2014   Verschmelzung der Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus mbH mit der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH   FD Wirtschaft   Beschlussvorlage
045/80/2014-1   Neufassung des Gesellschaftsvertrages im Rahmen der Verschmelzung der Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus mbH mit der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH   FD Wirtschaft   Beschlussvorlage
45/80/2014-1-1   Neufassung des Gesellschaftsvertrages der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH   FD Wirtschaft   Beschlussvorlage