Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 044/40/2014  

 
 
Betreff: Satzung über die Festlegung der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
05.02.2014 
Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
19.02.2014 
72. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
26.02.2014 
34. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (044/40/2014)
Anlagen:
Satzung über die Festlegung SB und SE - Endfassung 26.01.2014 + Formatierung lt. Büro KT2

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Festlegung der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 41 Abs. 1 und 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.Februar 2013 (GVBl. LSA S.68) legt der Landkreis Börde für Schulen in seiner Trägerschaft mit Zustimmung der Schulbehörde Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche fest.

 

Die geltende Satzung über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde vom 14.04.2010 wird mit Wirkung zum  01.08.2014 aufgehoben.

 

Der Landkreis Börde ist Schulträger der Sekundarschulen (mit Ausnahme der Sekundarschulen Barleben und Sülzetal), der Gemeinschaftsschule, der Gymnasien und der Förderschulen im Kreisgebiet.

 

Aus dem durch den Kreistag in der Sitzung am 11.12.2013 beschlossenen Mittelfristigen Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19 mit Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde ergeben sich

 

-                      Änderungen von Schulbezirken bzw. Schuleinzugsbereichen;

-                      die Ergänzung der Schulform Gemeinschaftsschule.

 

Zudem erfolgte eine Anpassung der Namen der Gemeinden und den dazu gehörigen Ortsteilen aufgrund der durchgeführten Gemeindegebietsreform entsprechend des Gesetzes über die Verbandsgemeinde Sachsen-Anhalt (Verbandsgemeindegesetz - VerbGemG) LSA vom 14.2.2008 (GVBl. S. 40, 41)

 

Im Einzelnen ergeben sich Veränderungen bei den Schulbezirken der Sekundarschulen Ausleben und Eilsleben sowie bei den Schuleinzugsbereichen der Förderschule für Lernbehinderte in Haldensleben, der Förderschulen für Geistigbehinderte in Hamersleben und Wefensleben sowie des Gymnasiums in Oschersleben.

 

Sekundarschule „Thomas Müntzer“ Ausleben:

 

Verkleinerung des Schulbezirkes um die Orte Sommersdorf und Sommerschenburg ab dem Schuljahr 2014/15 beginnend mit den Schülern der Klassenstufe 5

 

Sekundarschule Eilsleben:

 

Vergrößerung des Schulbezirkes um die Orte Sommersdorf und Sommerschenburg ab dem Schuljahr 2014/15 beginnend mit den Schülern der Klassenstufe 5

 

Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 6 bis 10, die aus den Orten Sommersdorf und Sommerschenburg bereits im Schuljahr 2014/2015 an der jeweiligen Einrichtung lernen, beenden dort den Bildungsgang.

 

 

Förderschule für Lernbehinderte „Johann-Heinrich-Pestalozzi“ Haldensleben

 

-                      Vergrößerung des Schuleinzugsbereiches durch Zusammenlegung der Förderschulen für Lernbehinderte „Johann-Heinrich-Pestalozzi“ Haldensleben und „Christian-Wilhelm-Harnisch“ Wolmirstedt. Neuer Schuleinzugsbereich ist der nördliche Bereich des Landkreises (Altkreis Ohrekreis)

 

-                      Wegfall der Vereinbarung zwischen den Landkreisen Börde und Altmarkkreis Salzwedel über die Beschulung der lernbehinderten Schülerinnen und Schüler aus den Orten Oebisfelde, Bergfriede, Breitenrode, Buchhorst, Niendorf, Wassensdorf und Weddendorf an der Zinnbergschule in Klötze aufgrund der Aufhebung des Schulstandortes „Zinnbergschule“ in Klötze zum 31.07.2015. Ab dem Schuljahr 2014/15 erfolgen in Klötze keine Neueinschulungen mehr.

 

Gymnasium Oschersleben  

 

Die Wahlmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler aus dem Ort Kroppenstedt zum Besuch des Gymnasiums in Oschersleben oder in Egeln entfällt.

Die Vereinbarung zwischen den Landkreisen Börde und Salzlandkreis hierzu lief zum 31.07.2013 aus. Am Gymnasium in Egeln wurde ab dem Schuljahr 2013/14 keine 5. Klasse mehr gebildet, die Schule wird zum 31.07.2015 geschlossen.

 

Förderschule für Geistigbehinderte „Schule am Mühlenberg“ Hamersleben

 

-                      Verkleinerung des Schuleinzugsbereiches um die Orte Sommersdorf und Sommerschenburg aufgrund der räumlichen Nähe dieser Orte zu Wefensleben, beginnend mit der Unterstufe ab dem Schuljahr 2014/15

-                      Für die Orte Altenweddingen, Bahrendorf, Schwaneberg und Stemmern (Gemeinde Sülzetal) sowie Bottmersdorf, Blumenberg, Klein Germersleben und Stadt Frankfurt (Stadt Wanzleben –Börde) wird im Einvernehmen mit der Schulbehörde eine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Förderschulen für Geistigbehinderte in Hamersleben und Wefensleben geschaffen, um flexibel auf Änderungen in der Schülerzahl reagieren zu können.

 

Förderschule für Geistigbehinderte „Miteinander“ Wefensleben

 

-                      Vergrößerung des Schuleinzugsbereiches um die Orte Sommersdorf und Sommerschenburg aufgrund der räumlichen Nähe dieser Orte zu Wefensleben, beginnend mit der Unterstufe ab dem Schuljahr 2014/15

-                      Für die Orte Altenweddingen, Bahrendorf, Schwaneberg und Stemmern (Gemeinde Sülzetal) sowie Bottmersdorf, Blumenberg, Klein Germersleben und Stadt Frankfurt (Stadt Wanzleben –Börde) wird im Einvernehmen mit der Schulbehörde eine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Förderschulen für Geistigbehinderte in Hamersleben und Wefensleben geschaffen, um flexibel auf Änderungen in der Schülerzahl reagieren zu können.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Satzung über die Festlegung der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über die Festlegung SB und SE - Endfassung 26.01.2014 + Formatierung lt. Büro KT2 (98 KB)