Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 043/40/2014  

 
 
Betreff: Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule "Johannes Gutenberg", Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
05.02.2014 
Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses      
5. WP Kreisausschuss LK Börde Entscheidung
19.02.2014 
72. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses    
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
26.02.2014 
34. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (043/40/2014)
Anlagen:
3. Entwurf - Satzung Gemeinschaftsschule ab SJ 2014-15 - jur. Prüfung Frau Baars

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule „Johannes Gutenberg“, Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 10.07.2013 die Umwandlung der Ganztagsschule „Johannes Gutenberg“ Sekundarschule Wolmirstedt in eine Gemeinschaftsschule mit Wirkung zum Schuljahr 2013/14 (Beschluss-Nr. 955/40/2013). Seitens der Schulbehörde wurde am 17.07.2013 die fachaufsichtliche Zustimmung erteilt.

 

Gemäß § 65 SchulG LSA ist der Landkreis Schulträger der Gemeinschaftsschule.

 

Die Gemeinschaftsschule führt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 a Umwandlungsverordnung vom 19.03.2013 eine eigene gymnasiale Oberstufe in den Schuljahrgängen 11 bis 13. Die Schüler in den Klassen 5 bis 10 lernen auf unterschiedlichen Bildungswegen gemeinsam in einer Klasse. Den Schülern werden Lernangebote auf 3 verschiedenen Anspruchsebenen unterbreitet. Ziel ist die Erlangung des erweiterten Realschulabschlusses bzw. des Realschulabschlusses. Mit Erlangung des erweiterten Realschulabschlusses ist den Schülern dann die Möglichkeit zum Wechsel in das Vorbereitungsjahr der gymnasialen Oberstufe an ihrer Schule gegeben. Eine Besonderheit dieser Ausrichtung ist eine effektive zukunftsgerichtete Berufs- und Studienorientierung.

Aufgrund der räumlichen Situation an dieser Schule hat der Schulträger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung die Zweizügigkeit festgelegt.

Der Landkreis Börde beabsichtigt derzeitig nicht, ganz oder teilweise auf den Schuleinzugsbereich für die Gemeinschaftsschule zu verzichten.

Gemäß § 41 Abs. 2 SchulG LSA i. V. m. der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für allgemein bildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde vom 26.02.2014 wurde für die Ganztagsschule „Johannes Gutenberg“, Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt folgender Schuleinzugsbereich für Schüler mit Realschulorientierung festgelegt:

 

- Wolmirstedt mit den Ortsteilen Elbeu, Farsleben, Glindenberg und Mose,

- Colbitz mit dem Ortsteil Lindhorst,

- Niedere Börde mit den Ortsteilen Jersleben, Meseberg, Samswegen

Der Schuleinzugsbereich entspricht dem bis zum Schuljahr 2012/13 geltenden Schulbezirk dieser Schule.

Darüber hinaus, werden Schüler mit Abiturorientierung gemäß  § 3 Abs. 5 der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche für allgemein bildende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde vom 26.02.2014 aus dem Schuleinzugsbereich des Gymnasiums Wolmirstedt in das Aufnahmeverfahren einbezogen.

Der Landkreis Börde entscheidet sich zur Durchführung eines Aufnahmeverfahrens, sofern die Zahl der Anmeldungen für einen Schulplatz in der Klassenstufe 5 dieser Schule die begrenzte Aufnahmekapazität übersteigt. Der Schulträger legt mit der Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule Johannes Gutenberg“, Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt neben der Durchführung des Aufnahmeverfahrens auch die Kapazitätsbegrenzung fest.

Entsprechend der Terminplanung zur Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2014/2015 gemäß RdErl. des MK vom 08.11.2013 hat das Schulverwaltungsamt, sprich der FD Schulen und Kultur, bis zum 11.03.2014 über die Durchführung des Aufnahmeverfahrens zu entscheiden. Das Aufnahmeverfahren soll bis zum 20.03.2014 erfolgen.

Beide Satzungen bedürfen nach der Beschlussfassung durch den Kreistag auch der Zustimmung der Schulbehörde des Landes Sachsen-Anhalt. Die Zustimmungen sind avisiert für Ende März 2014 bzw. Anfang April 2014.

Aus diesem Grund erfolgt das Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2014/2015 unter analoger Anwendung der Regelungen dieser Satzungen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung über das Aufnahmeverfahren an der Ganztagsschule „Johannes Gutenberg“, Gemeinschaftsschule in Wolmirstedt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Entwurf - Satzung Gemeinschaftsschule ab SJ 2014-15 - jur. Prüfung Frau Baars (69 KB)