Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
entfällt Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 5 der
Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis in der Fassung der Vierten Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ohrekreis vom 15.12.1999 ist der
Landrat zuständig für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zur Höhe
von 15.000 Euro. Anliegend ist die getroffene
Entscheidung für die Zeit vom 01.04.2005 – 30.06.2005 zu einer außerplanmäßigen
Ausgabe mit der entsprechenden Deckungsquelle dargestellt. Es handelt sich hierbei um einen
Antrag, der auf Grund von Unvorhersehbarkeit zugestimmt wurde. Finanzielle
Auswirkungen bei Investitionen Gesamtkosten der Maßnahme Jährliche Folgekosten Mittel bereits geplant Haushaltsstelle/-n Anlagen:
1 a 20 Kämmerei 5.200,00 Kämmerei 03000.84800 91000.80500 Sonstige
Finanzausgaben Zinsen
an kommunale Sonderrechnungen Finanzierung
Säumniszuschläge an
die Unfallkasse Sachsen-Anhalt gesamt: 5.200,00 |
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