Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 020/180/2005  

 
 
Betreff: Budgetorientierte Haushaltsführung 2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker
Bredthauer
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
31.08.2005 
11. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
09.11.2005 
7. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Jahresabschluss BG

entfällt

 

entfällt

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die beschlossene Grundsatzentscheidung des Kreistages zur Verwaltungsmodernisierung vom 10.06.1998 (Beschluss-Nr. 0359/ 98/ KT) diente als Basis für die Verwaltung, sich an die veränderte Finanzsituation flexibel anzupassen.

 

Mit dem Beschluss Nr. 0364/ 98/ KT vom 15.07.1998 wurde durch den Kreistag die schrittweise Einführung der budgetorientierten Haushaltsführung in Landkreis Ohrekreis beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 03.01.2000 genehmigte das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt eine Ausnahme gemäß § 69 a LKO LSA zur Durchführung eines Experiments für die schrittweise Einführung der Budgetierung rückwirkend ab 1999 bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2005.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2001 wurde die Genehmigung gemäß § 69 a LKO LSA insoweit gegenstandslos, wie mit der Überarbeitung der GemHVO spezielle Regelungen zur Budgetierung aufgenommen wurden.

 

Die Budgetierung wird im Rahmen der GemHVO weitergeführt. Eine Übertragung erwirtschafteter Budgetmittel in Folgejahre fand auf Grund der Haushaltslage jedoch letztmalig in 2002 statt.

 

Die Arbeitsgruppe Budgetierung wurde aufgelöst, da die Experimentierphase durch die Ausgestaltung des Gemeindehaushaltsrechts zur Budgetierung abgelöst wurde. Die Anerkennung von Erwirtschaftungen erfolgen auf Grund der Finanzsituation nicht mehr.

 

Erwirtschaftete Budgetmittel aus Vorjahren wurden 2004 in Höhe von 6.859,41 EUR in Anspruch genommen, Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von 700,00 EUR gebildet. Die verbleibenden erwirtschafteten Mittel in Höhe von 93.907,62 EUR wurden den Ämtern, wie in der Anlage dargestellt, ideell vorgetragen.

 

Nach der Genehmigung des Innenministeriums sind diese Mittel mit Auslaufen der Experimentierphase im Jahr 2005 nicht mehr über die Rücklage anzusammeln. Daher wurden die erwirtschafteten Mittel in Höhe von 93.907,62 EUR als Ausgaben bei den jeweiligen Ämtern und Einrichtungen im Haushaltsjahr 2005 in den Plan eingestellt.

 

Die Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides vom 03.01.2000 bezüglich der Budgetierung wurden auch im Haushaltsjahr 2004 eingehalten.

 

1.      Die Vergleichbarkeit mit Haushalten anderer Kommunen wurde sichergestellt.

2.      Ein Erfahrungsbericht und der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes werden auf dem Dienstweg vorgelegt.

3.      Den Haushaltssachbearbeitern wurde Gelegenheit zur Fortbildung gegeben.

4.      In geeigneter Weise war sicherzustellen, dass

-    eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung erfolgt

Eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung wird durch die Regelungen der GemHVO und der Verwaltungsvorschriften zur GemHVO gewährleistet.

-    keine Abkopplung der Haushaltslage der Budgets von der Lage des Gesamthaushaltes
     stattfindet
Auch im Jahr 2004 wurde der Zuschussbedarf im Rahmen der Haushaltssatzung neu festgelegt.

-    die durch die Budgets ersparten Mittel in keinem Missverhältnis zur Höhe der Budgets
     oder des Gesamthaushaltes stehen

Ein Missverhältnis besteht nicht.

-    der Kreistag über die Höhe der sich in der Rücklage befindenden Budget-
     erwirtschaftungen informiert wird.

Der Anlage sind die Rücklagenstände zu entnehmen.

5.      Für das Haushaltsjahr 2004 fand keine Zuführung erwirtschafteter Mittel aus 2004 an die Rücklage statt.

 

Wie in den Vorjahren kann von einer deutlichen Flexibilisierung in der Haushaltsdurchführung berichtet werden.

 

Entscheidungen zu überplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie vom Budget gedeckt werden können, im Fachamt getroffen. Damit wird der Verwaltungsaufwand in der Kämmerei, im RPA, im Fachamt und auf der oberen Leitungsebene erheblich gesenkt. Daneben kann das budgetierte Amt/ die Einrichtung zeitnah reagieren. Haushaltstechnisch ist der Gesamtstand des Budgets, im Gegensatz zu nicht budgetierten Ämtern und Einrichtungen, automatisch durch die Verantwortlichen abrufbar und auswertbar.

 

Auf Grund der Vorteile wurde für das Haushaltsjahr 2005 auch für das Jugendamt ein Budget eingerichtet.

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersicht über die Rücklagen per 31.12.2004

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss BG (5 KB)