Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
entfällt Sachdarstellung, Begründung: Die beschlossene Grundsatzentscheidung
des Kreistages zur Verwaltungsmodernisierung vom 10.06.1998 (Beschluss-Nr.
0359/ 98/ KT) diente als Basis für die Verwaltung, sich an die veränderte
Finanzsituation flexibel anzupassen. Mit dem Beschluss Nr. 0364/ 98/ KT vom
15.07.1998 wurde durch den Kreistag die schrittweise Einführung der
budgetorientierten Haushaltsführung in Landkreis Ohrekreis beschlossen. Mit Schreiben vom 03.01.2000
genehmigte das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt eine Ausnahme
gemäß § 69 a LKO LSA zur Durchführung eines Experiments für die schrittweise
Einführung der Budgetierung rückwirkend ab 1999 bis einschließlich dem
Haushaltsjahr 2005. Ab dem Haushaltsjahr 2001 wurde die
Genehmigung gemäß § 69 a LKO LSA insoweit gegenstandslos, wie mit der
Überarbeitung der GemHVO spezielle Regelungen zur Budgetierung aufgenommen
wurden. Die Budgetierung wird im Rahmen der
GemHVO weitergeführt. Eine Übertragung erwirtschafteter Budgetmittel in
Folgejahre fand auf Grund der Haushaltslage jedoch letztmalig in 2002 statt. Die Arbeitsgruppe Budgetierung wurde
aufgelöst, da die Experimentierphase durch die Ausgestaltung des
Gemeindehaushaltsrechts zur Budgetierung abgelöst wurde. Die Anerkennung von
Erwirtschaftungen erfolgen auf Grund der Finanzsituation nicht mehr. Erwirtschaftete Budgetmittel aus
Vorjahren wurden 2004 in Höhe von 6.859,41 EUR in Anspruch genommen,
Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von 700,00 EUR gebildet. Die verbleibenden
erwirtschafteten Mittel in Höhe von 93.907,62 EUR wurden den Ämtern, wie in der
Anlage dargestellt, ideell vorgetragen. Nach der Genehmigung des
Innenministeriums sind diese Mittel mit Auslaufen der Experimentierphase im
Jahr 2005 nicht mehr über die Rücklage anzusammeln. Daher wurden die
erwirtschafteten Mittel in Höhe von 93.907,62 EUR als Ausgaben bei den
jeweiligen Ämtern und Einrichtungen im Haushaltsjahr 2005 in den Plan
eingestellt. Die Nebenbestimmungen des
Genehmigungsbescheides vom 03.01.2000 bezüglich der Budgetierung wurden auch im
Haushaltsjahr 2004 eingehalten. 1.
Die Vergleichbarkeit mit Haushalten anderer Kommunen
wurde sichergestellt. 2.
Ein Erfahrungsbericht und der Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes werden auf dem Dienstweg vorgelegt. 3.
Den Haushaltssachbearbeitern wurde Gelegenheit zur
Fortbildung gegeben. 4.
In geeigneter Weise war sicherzustellen, dass 5.
Für das Haushaltsjahr 2004 fand keine Zuführung
erwirtschafteter Mittel aus 2004 an die Rücklage statt. Wie in den Vorjahren kann von einer
deutlichen Flexibilisierung in der Haushaltsdurchführung berichtet werden. Entscheidungen zu überplanmäßigen
Ausgaben werden, soweit sie vom Budget gedeckt werden können, im Fachamt
getroffen. Damit wird der Verwaltungsaufwand in der Kämmerei, im RPA, im
Fachamt und auf der oberen Leitungsebene erheblich gesenkt. Daneben kann das
budgetierte Amt/ die Einrichtung zeitnah reagieren. Haushaltstechnisch ist der
Gesamtstand des Budgets, im Gegensatz zu nicht budgetierten Ämtern und
Einrichtungen, automatisch durch die Verantwortlichen abrufbar und auswertbar. Auf Grund der Vorteile wurde für das
Haushaltsjahr 2005 auch für das Jugendamt ein Budget eingerichtet.
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