Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 019/51/2013  

 
 
Betreff: Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen im Haushaltsjahr 2013 aus Mitteln des Landkreises
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Entscheidung
28.10.2013 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2013-10-28 JHA - Investitionen Kita LK-Mittel

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die nachfolgende Zuwendung für Investitionen in Kindertageseinrichtungen aus Mitteln des Haushaltsjahres 2013 dem

 

AWO Kreisverband „Börde“ e.V.       41.101,82 EUR

 

für die Errichtung einer Windfanganlage in der Integrativen Tageseinrichtung „Wawuschel“ Oschersleben zur Verfügung zu stellen.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Antragsteller:               AWO Kreisverband Bördee.V.

Tageseinrichtung:               Integrative Tageseinrichtung Wawuschel, Oschersleben (Bode)

Vorhaben:               Errichtung einer Windfanganlage

 

Aus Gründen der Rechtsanspruchsicherung (§ 3 Abs. 4 KiFöG) sowie der Sicherstellungsaufgabe und Bedarfsplanung (§ 10 KiFöG) hat der Landkreis Börde 150.000,- EUR aus eigenen Mitteln für das Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung gestellt. Durch Beschluss-Nr. 004/51/2013 des Jugendhilfeausschusses vom 30.09.2013 wurden bereits bei drei Einrichtungsträgern Vorhaben in Höhe von 96.300,- EUR bestätigt.

 

Der vorstehende Antragsteller ist langfristig mit der benannten Einrichtung im Bestand der Jugendhilfeplanung aufgenommen.

 

Durch den Fachdienst Gesundheit erfolgte eine Überprüfung der integrativen Kita Wawuschelanhand hygienischer und umweltmedizinischer Kriterien. Diese Überprüfung schloss mit folgender Feststellung:

 

„Eine Windfanganlage vor dem Eingangsbereich der Einrichtung würde die derzeitige Situation, dass der Flurbereich, der u.a. auch als Aufenthalts- und Betreuungsfläche für Spielangebote (Spielhochebene) genutzt wird, bei längeren Öffnungszelten der Eingangstür (Rollstühle etc.) stark auskühlt und durch Zugluft das Erkrankungsrisiko für Atemwegserkrankungen steigt, entspannen.

 

Nach § 7 (2) Unfallverhütungsvorschriften Kindertageseinrichtung ist in Aufenthaltsbereichen der Kinder für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur zu sorgen und Zugluft zu vermeiden.

 

Von Seiten unseres Fachdienstes ist die Errichtung einer Windfanganlage vor dem Eingangsbereich zwingend erforderlich.“

(Auszug aus der Auflage des Fachdienstes Gesundheit)

 

 

Aus Sicht des örtlichen Jugendhilfeträgers ist das Vorhaben als förderfähig einzuschätzen.

 

 

 

Anlage:

Finanzierungsübersicht

 

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2013-10-28 JHA - Investitionen Kita LK-Mittel (45 KB)