Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die nachfolgende Zuwendung für Investitionen in Kindertageseinrichtungen aus Mitteln des Haushaltsjahres 2013 dem
AWO Kreisverband „Börde“ e.V. 41.101,82 EUR
für die Errichtung einer Windfanganlage in der Integrativen Tageseinrichtung „Wawuschel“ Oschersleben zur Verfügung zu stellen.
Sachdarstellung, Begründung: Antragsteller: AWO Kreisverband „Börde“ e.V. Tageseinrichtung: Integrative Tageseinrichtung „Wawuschel“, Oschersleben (Bode) Vorhaben: Errichtung einer Windfanganlage
Aus Gründen der Rechtsanspruchsicherung (§ 3 Abs. 4 KiFöG) sowie der Sicherstellungsaufgabe und Bedarfsplanung (§ 10 KiFöG) hat der Landkreis Börde 150.000,- EUR aus eigenen Mitteln für das Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung gestellt. Durch Beschluss-Nr. 004/51/2013 des Jugendhilfeausschusses vom 30.09.2013 wurden bereits bei drei Einrichtungsträgern Vorhaben in Höhe von 96.300,- EUR bestätigt.
Der vorstehende Antragsteller ist langfristig mit der benannten Einrichtung im Bestand der Jugendhilfeplanung aufgenommen.
Durch den Fachdienst Gesundheit erfolgte eine Überprüfung der integrativen Kita „Wawuschel“ anhand hygienischer und umweltmedizinischer Kriterien. Diese Überprüfung schloss mit folgender Feststellung:
„Eine Windfanganlage vor dem Eingangsbereich der Einrichtung würde die derzeitige Situation, dass der Flurbereich, der u.a. auch als Aufenthalts- und Betreuungsfläche für Spielangebote (Spielhochebene) genutzt wird, bei längeren Öffnungszelten der Eingangstür (Rollstühle etc.) stark auskühlt und durch Zugluft das Erkrankungsrisiko für Atemwegserkrankungen steigt, entspannen.
Nach § 7 (2) Unfallverhütungsvorschriften Kindertageseinrichtung ist in Aufenthaltsbereichen der Kinder für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur zu sorgen und Zugluft zu vermeiden.
Von Seiten unseres Fachdienstes ist die Errichtung einer Windfanganlage vor dem Eingangsbereich zwingend erforderlich.“ (Auszug aus der Auflage des Fachdienstes Gesundheit)
Aus Sicht des örtlichen Jugendhilfeträgers ist das Vorhaben als förderfähig einzuschätzen.
Anlage: Finanzierungsübersicht
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