Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Jugendkreistages wählen
Frau / Herrn ………………………………………………
zur / zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendkreistages des Landkreises Börde.
Sachdarstellung, Begründung:
Mit Ausscheiden von Hanna Urban aus dem Jugendkreistag im Sommer 2013 ist nun die/der zweite Stellvertreter/in neu zu wählen.
Der Vorstand gehört zu den zwingend vorgeschriebenen Organen des Jugendkreistages. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter lenken und leiten die Geschäfte des Jugendkreistages und repräsentieren diesen nach Außen.
Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Jugendkreistages analog wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte heraus einen Vorsitzenden sowie einen ersten und zweiten Stellvertreter.
Der Vorstand wird gewählt. Wahlen werden geheim, mit Stimmzettel vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Jugendkreistages widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Bei Stimmengleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los, das der Vorsitzende zu ziehen hat.
Anlagen: § 5 der Geschäftsordnung für den Jugendkreistag des Landkreises Börde
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