Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Sachdarstellung, Begründung:
Die Praxis hat gezeigt, dass die Ernennung neuer Jugendkreistagsmitglieder der Abstimmung zwischen dem Landkreis Börde und der Schule erforderlich ist (siehe Änderung des § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung).
Um die Erfahrungen und Arbeitsweisen über die Wahlperioden hinweg weiter zu tragen, sollen die ehemaligen Vorstandsmitglieder des Jugendkreistages als beratende Mitglieder in der neuen Wahlperiode unterstützen (siehe § 3 a der Geschäftsordnung). So können begonnen Projekte und Ideen von einem Jugendkreistag zum anderen weitergeführt und ausgebaut werden. Durch Beschluss des Jugendkreistages kann dies auch weitere ehemalige Jugendkreistagsmitglieder umfassen.
Anlage: Anlage 1 - Erste Änderung der Geschäftsordnung für den Jugendkreistag des Landkreises Börde Anlage 2 – Lesefassung der geänderten Geschäftsordnung
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