Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 005/51/2013  

 
 
Betreff: Verwendung nicht verbrauchter Mittel der Jugendpauschale im Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Gladow, Doreen
Beratungsfolge:
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Entscheidung
30.09.2013 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - LVWA 11.03.13
Anlage 2 - LVWA 12.03.13

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die nicht verbrauchten Mittel der Jugendpauschale im HH-Jahr 2013 gem. der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Börde (JFRL-BK) für die Ausstattung von Jugendfreizeiteinrichtungen eingesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Bis zum Jahr 2013 erfolgte die Mittelzuweisung der Jugendpauschale im Rahmen der allgemeinen Finanzzuweisung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit einem Zweckbindungsvermerk für die Kinder- und Jugendarbeit. Im jeweiligen Folgejahr wurden die eingesetzten Mittel über den Fachdienst Rechnungsprüfung entsprechend kontrolliert. Nicht verbrauchte Mittel verblieben im Kreishaushalt.

 

Ab dem Jahr 2013 erfolgt die Mittelverteilung der Jugendpauschale an die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Sachsen-Anhalt über Zuwendungsbescheide und ausschließlich als Projektförderung. Hierbei erhielt der Landkreis Börde nach einem bekannten Verteilungsmodell nach Einwohner des Vorvorjahres eine Mittelzuweisung in Höhe von 512.537,00 €. Diese Zuwendung ist zweckgebunden zur Finanzierung der örtlichen Maßnahmen gem. §§ 11 bis 14 SGB VIII.

Neu ist in diesem Zusammenhang auch, dass nicht verbrauchte finanzielle Mittel wieder an das Land abgeführt werden müssen.

 

Auf Grund des Fachkräftemangels sowie fehlenden Trägern der Jugendhilfe konnten vier Fachkräftestellen der Kinder- und Jugendarbeit in den Verbandsgemeinden Flechtingen, Obere Aller, Westliche Börde sowie der Einheitsgemeinde Stadt Oschersleben bis zum heutigen Tage nicht besetzt werden.

Weiterhin gab es z.B. Langzeitkrankheiten, Stellenwechsel, Kündigungen, Aufhebungsverträge sowie Probleme bei den Wiederbesetzungen von Fachkräftestellen einzelner Träger, welches zur Rückführung bzw. Nichtausschöpfung von Zuwendungsmitteln aus der Jugendpauschale führte.

 

Hieraus resultierend beläuft sich die Summe der noch zur Verfügung stehenden Mittel  der Jugendpauschale auf voraussichtlich 90.000 €. Werden diese Mittel im Jahr 2013 nicht mehr zweckentsprechend eingesetzt, müssen sie an das Land Sachsen-Anhalt zurückgeführt werden.

 

Die Verwaltung schlägt aus vorgenannten Gründen dem Jugendhilfeausschuss vor, die Mittel entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Börde (JFRL-BK) gem. Nr. 2.3  für die Ausstattung von Jugendfreizeiteinrichtungen einzusetzen. Entsprechende Antragstellungen sind an den Fachdienst Jugend zu richten, welche dann dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Zur Abgrenzung der Antragstellungen sowie um Missverständnisse zu vermeiden, übergebe ich Ihnen in den beigefügten Anlagen 1 und 2 die Schreiben des Landesjugendamtes vom 11. und 12. März  2013, wonach Investitionen (über der Wertgrenze von 5.000,00 €) und die Weiterleitung der Jugendpauschale zur institutionellen Förderung unzulässig sind.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

texterwähnt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - LVWA 11.03.13 (39 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - LVWA 12.03.13 (40 KB)