Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 004/51/2013  

 
 
Betreff: Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen im Haushaltsjahr 2013 aus Mitteln des Landkreises
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Gladow, Doreen
Beratungsfolge:
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Entscheidung
30.09.2013 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (004/51/2013)
Anlagen:
2013-09-30 JHA - Investitionen Kita LK-Mittel

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt nachfolgende Zuwendungen für Investitionen in Kindertagesstätten aus Mitteln des Haushaltsjahres 2013:

 

1.) Seniorenhilfe GmbH Haldensleben                                           22.500,- €

2.) Kath. Pfarrei „St. Marien“ Oschersleben (Bode)                            54.000,- €

3.) Lebenshilfe Ostfalen gGmbH                                                         19.800,- €

 

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Aus Gründen der Rechtsanspruchsicherung (§ 3 Abs. 4 KiFöG) sowie der Sicherstellungsaufgabe und Bedarfsplanung (§ 10 KiFöG) hat der Landkreis Börde 150.000,- EUR aus eigenen Mitteln für das Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung gestellt.

 

Mit Datum vom 02.09.2013 lagen insgesamt drei Anträge auf eine Investitionsförderung aus Mitteln des Landkreises im Landratsamt vor. Die Antragsteller sind allesamt langfristig mit den benannten Einrichtungen im Bestand der Jugendhilfeplanung aufgenommen bzw. als neu zu schaffende Einrichtung für eine Aufnahme vorgemerkt (Hort der Lebenshilfe).

 

Aus Sicht des örtlichen Jugendhilfeträgers sind die nachfolgenden Vorhaben als förderfähig einzuschätzen. (Die Reihenfolge der dargestellten Vorhaben stellt keine prioritäre Abstufung dar.)

 

Antragsteller:               Seniorenhilfe GmbH Haldensleben

Tageseinrichtung:               Hort am KinderCampus Weferlingen

Vorhaben:               Dachgeschossausbau des Hortgebäudes

 

Die Seniorenhilfe GmbH Haldensleben betreibt seit nunmehr acht Jahren als sozialer Dienstleister die Kindertagesstätte und den Hort in Weferlingen. Durch die Realisierung des Konzepts KinderCampus Weferlingenim Jahr 2012 stiegen nochmals die Betreuungsbedarfe für den Hort; die Kapazität der Einrichtung reichte für das Schuljahr 2013/14 nicht mehr aus (Mehrbedarf von ca. 20 Plätzen). Neben einer Erhöhung der Schülerzahlen, stieg auch die Quote derjenigen Kinder an, die eine Betreuung in den Nachmittagsstunden benötigten.

Abgesehen von der zeitlich befristeten Übergangsvariante, in der u.a. Kinder im Rathaus betreut werden, sollen durch die Förderung hauptsächlich vorhandene Raumreserven im Dachgeschoss für die Betreuung der Hortkinder erschlossen werden.

 

Antragsteller:               Kath. Pfarrei St. MarienOschersleben (Bode)

Tageseinrichtung:               Kita St. Franziskus, Oschersleben (Bode)

Vorhaben:               Umsetzung brandschutzrechtlicher Auflagen

 

Am 08.03.2013 wurde im Zuge der turnusmäßigen Brandsicherheitsschau die o.g. Kita vom Fachdienst Bauordnung überprüft. Diese Überprüfung ergab eine umfangreiche Mängelliste. Den (finanziellen) Schwerpunkt bildet der fehlende zweite Rettungsweg aus dem Obergeschoss der Einrichtung, in welchem etwa 40 Kinder betreut werden. Zur Gewährleistung und nachhaltigen Sicherung des Kindeswohls aller dort betreuten Kinder hat der Einrichtungsträger laut Bescheid des Fachdienstes die Auflagen unverzüglich umzusetzen.

 

Antragsteller:               Lebenshilfe Ostfalen gGmbH

Tageseinrichtung:               Heilpädagogischer Hort Haldensleben

Vorhaben:               Schaffung einer Einrichtung zur Förderung und Betreuung von Schulkindern mit einer geistigen Behinderung

 

In Haldensleben besteht ein beständiger Förderungs- und Betreuungsbedarf für Kinder mit geistigen Behinderungen, die an der Nathusiusschule beschult werden, da dort nur ein sehr eingeschränktes Nachmittags- und Ferienangebot bereitgestellt wird. Infolgedessen soll ab 01.01.2014 für ca. 15 schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ein Heilpädagogischer Hort geschaffen werden.

Die Förderung bezieht sich insbesondere auf die Ausstattung der Einrichtung mit Mobiliar sowie alters- und entwicklungsspezifischem Beschäftigungsmaterial.

 

 

Anlage:

Anlage:

 

- Übersicht Finanzierungsnachweise

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2013-09-30 JHA - Investitionen Kita LK-Mittel (43 KB)