Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.
Sachdarstellung, Begründung:
Landkreise und kreisfreie Städte haben gemäß § 1 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002, GVBL. 2002, S. 339 ff, in der zuletzt geänderten Fassung, die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu planen und zu ergreifen. Der Katastrophenschutz obliegt den unteren Katastrophenschutzbehörden als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises.
Hierzu sind insbesondere:
a) die Entscheidungen der zuständigen Behörden zu koordinieren und die Leitung der Abwehrmaßnahmen zusammenzufassen, b) Amtshilfe von anderen Dienststellen und sonstigen Trägern öffentlicher Aufgaben anzufordern, c) der Einsatz der mitwirkenden Hilfeleistungskräfte zu leiten und d) die Wahrnehmung dieser Aufgaben mit den Beteiligten zu planen und vorzubereiten.
Ein Katastrophenfall im Sinne dieses Gesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung einer Vielzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt werden und zu dessen Abwehr oder Eindämmung der koordinierte Einsatz der verfügbaren Kräfte und Mittel unter einer gemeinsamen Gesamtleitung erforderlich ist.
Der Landrat hat zur Aufgabenwahrnehmung einen Katastrophenschutzstab gebildet, der in der Zeit des Katastrophenalarms im Juni 2013 geleitet wurde:
1. in der Tagschicht von Thomas Kluge, Fachbereichsleiter 2 (Vertreter des Landrates im Verhinderungsfall) 2. in der Nachtschicht von Thomas Jennrich, Sachbearbeiter im Fachdienst Rechnungsprüfung (Prüfer Technik)
Die als Anlage beigefügte Darstellung der Arbeit des Katastrophenschutzstabes des Landkreises Börde soll Einblick geben in die Organisation der Abläufe im Rahmen der per Gesetz übertragenen Aufgabe an Landkreise und kreisfreie Städte als untere Katastrophenschutzbehörden im Gesamtgefüge der Katastrophenabwehr in Deutschland.
Durch den engen Zusammenhang, insbesondere auch, wenn es um Schlussfolgerungen für erforderliche Hochwasserschutzmaßnahmen für die Bevölkerung im Gefahrengebiet geht, wird die Darstellung fachlich aus Sicht der unteren Wasserbehörde (Fachdienst Natur und Umwelt des Landkreises Börde) ergänzt.
Anlage: Darstellung der Arbeit des Katastrophenschutzstabes des LK Börde
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