Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 969/51/2013  

 
 
Betreff: Beschlussfassung zur Teilplanung Kindertageseinrichtungen im Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Gladow, Doreen
Beratungsfolge:
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Entscheidung
24.06.2013 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (969/51/2013)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Teilplanung Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (STAND: 12.06.2013) im Landkreis Börde zum 01.08.2013.

 

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Zum 01.08.2013 tritt das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.

Mithin besteht ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung zur Umsetzung des Gesetzes.

 

Der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist im Rahmen seiner Gesamtverantwortung nach § 79 SGB VIII sowie nach § 10 KiFöG verantwortlich für die Vorhaltung einer an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Struktur von Tageseinrichtungen.

 

Gleichzeitig wurde die Verantwortung der Rechtsanspruchsicherung auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung von den Gemeinden an den Landkreis übertragen.

 

Geregelt wurde unter im §12a KiFöG auch die finanzielle Beteiligung des Örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser darf die ihm gewährten Zuweisungen des Landes und des Landkreises nur an Träger von Kindertageseinrichtungen weiterleiten, die in die Jugendhilfeplanung aufgenommen sind.

 

Mit der vorliegenden Teilplanung ist eine Aktualisierung der letzen Bedarfsplanung vom 16.06.2008 vorgenommen worden. Alle Gemeinden, Verbandsgemeinden und die Trägern der freien Jugendhilfe wurden in allen Phasen der Bedarfsplanung beteiligt.