Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, abweichend von der Festlegung gemäß Punkt 2.3 der Richtlinie des Landkreises Börde zur Jugendförderung, dem Fachdienst Jugend die Entscheidung über die Förderung für Ausstattungen von Jugendfreizeiteinrichtungen in Höhe von bis zu 1.500,00 € zu übertragen.
Sachdarstellung, Begründung: Gemäß Punkt 2.3 der JFRL-BK entscheidet der Jugendhilfeausschuss über die Höhe des Zuschusses aus der Jugendpauschale für Ausstattungsgegenstände und Ergänzungs- bzw. Ersatzanschaffungen.
In diesem Jahr sind bis zum heutigen Zeitpunkt drei Anträge auf Ausstattung von Jugendfreizeiteinrichtungen eingegangen. Bisher wurden zwei Anträge durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die Antragssummen lagen jeweils unter 1.000,00 EUR.
Um zeitnah über den Zuschuss zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen und Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen für Jugendfreizeiteinrichtungen entscheiden zu können und um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten (Antragstellung an den Jugendhilfeausschuss), beantragt die Verwaltung, ohne vorherige Zustimmung des Jugendhilfeausschusses über Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1.500,00 EUR selbständig entscheiden zu dürfen.
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