Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 968/51/2013  

 
 
Betreff: Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf den Fachdienst Jugend im Rahmen der Vergabe von Mitteln aus der Jugendpauschale zur Ausstattung von Jugendfreizeiteinrichtungen bis zu einer Summe von 1.500,00 EUR
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Entscheidung
24.06.2013 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (968/51/2013)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, abweichend von der Festlegung gemäß Punkt 2.3 der Richtlinie des Landkreises Börde zur Jugendförderung, dem Fachdienst Jugend die Entscheidung über die Förderung für Ausstattungen von Jugendfreizeiteinrichtungen in Höhe von bis zu 1.500,00 € zu übertragen.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

Gemäß Punkt 2.3 der JFRL-BK entscheidet der Jugendhilfeausschuss über die Höhe des Zuschusses aus der Jugendpauschale für Ausstattungsgegenstände und Ergänzungs- bzw. Ersatzanschaffungen.

 

In diesem Jahr sind bis zum heutigen Zeitpunkt drei Anträge auf Ausstattung von Jugendfreizeiteinrichtungen eingegangen. Bisher wurden zwei Anträge durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die Antragssummen lagen jeweils unter 1.000,00 EUR.

 

Um zeitnah über den Zuschuss zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen und Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen für Jugendfreizeiteinrichtungen entscheiden zu können und um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten (Antragstellung an den Jugendhilfeausschuss), beantragt die Verwaltung, ohne vorherige Zustimmung des Jugendhilfeausschusses über Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1.500,00 EUR selbständig entscheiden zu dürfen.