Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1. den Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebes „Straßenbau und –unterhaltung“ bestehend aus:
A. dem Erfolgsplan (Anlage 1.1) mit Gesamteinnahmen in Höhe von 11.201.260,00 EUR und Gesamtausgaben in Höhe von 11.223.000,00 EUR B. dem Vermögensplan (Anlage 1.2) mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.722.500,00 EUR C. der Stellenübersicht (Anlage 1.3)
2. die Finanzplanung des Eigenbetriebes bestehend aus:
D. dem Investitionsprogramm (Anlage 1.4)
Im Wirtschaftsjahr 2013 sind: a) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen b) ein Kassenkredit ist nicht geplant
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan und einer Stellenübersicht besteht.
Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um eine Finanzplanung.
Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2013. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert.
Die Gesamterträge werden durch die Zuweisungen und Zuschüsse des Landkreises bestimmt.
Den vorhersehbaren Aufwendungen liegen Verträge mit Dritten zur Straßenunterhaltung, Ermittlung zum Materialbedarf der Unterhaltung, Personalausgaben und sonstige Kosten, die zur Führung eines Eigenbetriebes notwendige Aufwendungen beinhalten, zu Grunde.
Der im Vermögensplan dargestellte Finanzierungsbedarf sowie die dazugehörigen Finanzierungsmittel ergeben sich hauptsächlich aus den Anlageänderungen (Straßenbau) und den dazu notwendigen Zuschüssen.
Da das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht.
Dem jährlichen Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber.
Die Entnahme aus der Rückstellung für Altersteilzeit wird mit den dazu vorgesehenen Mitteln finanziert.
Die Stellenübersicht enthält gemäß § 16 (1) Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für die Beschäftigten des Eigenbetriebes.
Die Finanzplanung besteht aus dem Investitionsprogramm, die Finanzplanung kann erst nach Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgen.
Anlagen: Wirtschaftsplan 2013
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