Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Landkreis Börde verwendet Mittel gemäß der Richtlinie „Leaderprojektförderung“ zur Beteiligung an Leaderprojekten in der Reihenfolge der beschlossenen Prioritätenliste vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes des Landkreises Börde und Bereitstellung der Mittel.
Sachdarstellung, Begründung: Der Landkreis Börde stellt Mittel für die Förderung von Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen Leader bereit. Die Vergabe erfolgt gemäß der Richtlinie des Landkreises Börde zur Förderung von Projekten, die der Verwirklichung von Leader-Konzepten dienen (Leaderprojektförderung) vom 30.06.2009.
Aufgrund der Anzahl der für 2013 eingereichten Anträge wurde eine Prioritätenliste erarbeitet mit dem Vorschlag der Reihenfolge der Projekte.
Die Prämissen für die Bestimmung der Reihenfolge ergeben sich aus der Förderrichtlinie: - gemäß 2.3.:Maßnahmen im kreislichen Interesse, insbesondere Neubau, Erhaltung, Gestaltung und Wiederherstellung von Gebäuden und baulichen Anlagen - gemäß 4.2.:Vorrangige Zuwendungsfähigkeit, wenn ein Projekt mittels EU- oder Landesrichtlinien nicht oder nicht optimal förderfähig ist - gemäß 5.: Grundsatz einer ausgewogenen Verteilung auf die Leadergebiete und aus dem Grundsatzbeschluss des Kreisausschusses vom 11.07.2012, wonach der Landkreis im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel die Eigenanteile der Gemeinde für den ländlichen Wegebau im Rahmen der Routen der überregionalen Radwege und des Telegrafenradweges übernimmt.
Bei Wegfall oder Änderung von Projekten rücken die nachfolgenden Projekte in der Reihenfolge der Prioritätenliste nach.
Anlagen: 1. Prioritätenliste Leaderprojektförderung des LK Börde 2013
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||