Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 939/51/2013  

 
 
Betreff: Umbesetzung "stimmberechtigte Mitglieder" im Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Brandt
Grummt
Herzig Fachbereichskoordinatorin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Vorberatung
29.04.2013 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
15.05.2013 
64. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
22.05.2013 
30. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (939/51/2013)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.      Der Kreistag beschließt, Herrn Bernd Zürchner an Stelle von Frau Dr. Sabine Dutschko als stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag des Deutschen PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Sachsen-Anhalt e.V. zu wählen.

2.      Der Kreistag beschließt, Frau Katja Mikulla an Stelle von Peter Kretschmer als stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag des Deutschen PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes Sachsen-Anhalt e.V. zu wählen.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

In § 3 der „Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt vom 01.07.2007“ wird die

Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses geregelt.

 

Frau Dr. Sabine Dutschko hat mit Schreiben vom 01.04.2013 Herrn Landrat Walker über die Niederlegung  ihres Mandates als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Börde unterrichtet. Herr Peter Kretschmer ist mit Wirkung des 31.01.2013 in die passive Phase der Alterteilzeit gegangen und nimmt die Funktion des Stellvertreters nicht mehr wahr.

 

Gemäß § 3 Absatz 5 Satz 1 der „Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt vom 01.07.2007“ werden stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlzeit des Kreistages von diesem gewählt.

Im § 3 Absatz 5 Satz 5 heißt es: „Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist eine Ersatzperson für den Rest der Amtsperiode auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied oder des stellvertretende Mitglied vorgeschlagen hat, zu wählen.“

 

Der Deutsche PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Sachsen-Anhalt e.V. hat mit Schreiben vom 15.04.2013 von seinem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und Herrn Bernd Zürcher als stimmberechtigtes Mitglied sowie Frau Katja Mikulla als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für die restliche Amtsperiode des Jugendhilfeausschusses vorgeschlagen.