Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 932/20/2013  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker
Kluge Fachbereichsleiter 2
Prost Fachbereichsleiterin 1
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
24.04.2013 
63. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Jugendhilfeausschuss LK Börde Vorberatung
29.04.2013 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses    
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
02.05.2013 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kultur- und Sozialausschuss LK Börde Vorberatung
08.05.2013 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen     
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
15.05.2013 
64. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
22.05.2013 
30. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (932/20/2013)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2013 und ermächtigt den Landrat zur Abwicklung des Haushaltsplanes 2013.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit dem Haushaltsplan 2013 wurde der erste doppische Haushaltsplan des Landkreises Börde erstellt. Im Ergebnisplan wurden die Erträgen und Aufwendungen in gleicher Höhe veranschlagt. Für die Vorjahre liegen keine Vergleichswerte vor, daher sind diese Spalten nicht ausgefüllt.

 

Der Haushaltsplan ist nach der örtlichen Organisation in 10 Teilpläne gegliedert.

 

Da vom Land noch keine Festsetzung der Zuweisungen nach dem FAG für das Jahr 2013 erfolgte, wurde mit den Orientierungszahlen vom 15.01.2013 gearbeitet. Danach sind die Zuweisungen nach dem FAG um 4,0 Mio. EUR geringer als im Jahr 2012.

 

Die Hebesätze der Kreisumlage wurden in der gleichen Höhe wie im Jahr 2012 mit 36,8 % auf alle Umlagegrundlagen veranschlagt. 

 

Die Personalaufwendungen sind um 4,0 Mio. EUR niedriger als im Jahr 2012, insbesondere da für die Mitarbeiter in der Freizeitphase die Finanzierung der Ausgaben aus der Rückstellung erfolgt.

 

Erstmalig wurden die Abschreibungen auf das Anlagevermögen des Landkreises geplant, diese Werte müssen nach Vorliegen der endgültigen Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsdurchführung aktualisiert werden.

 

Die Investitionspauschale in Höhe von 2,5 Mio. EUR wurde im Finanzplan veranschlagt zur Finanzierung der Investitionen und der investiven Zuweisungen an den EB Straßenbau und –unterhaltung. Für Investitionen an Kreisstraßen werden im Jahr 2013 1,0 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die Weiterführung der Baumaßnahmen an zwei Sekundarschulen (Sekundarschulzentrum Haldensleben und Puschkin-Schule Oschersleben),  für die Fördermittel aus dem Schulbauprogramm des Landes bewilligt wurden, sind für 2013 neu im Haushaltsplan veranschlagt.

 

Eine Kreditaufnahme ist im Finanzplan nicht erforderlich.   

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Entwurf des Haushaltsplanes 2013