Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 930/80/2013  

 
 
Betreff: Übernahme von Geschäftsanteilen an der Kommunalen Sanierungsgesellschaft mbH "Bördekreis"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
5. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Börde Vorberatung
02.05.2013 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreisausschuss LK Börde Vorberatung
15.05.2013 
64. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
5. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
22.05.2013 
30. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (930/80/2013)
Anlagen:
Anlage zu Vorlage 930-80-2013

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, weitere Geschäftsanteile an der Kommunalen Sanierungsgesellschaft mbH „Bördekreis“ zu übernehmen.

 

Größenordnung der Übernahme: bis weitere 6,01 % der Geschäftsanteile

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Kommunale Sanierungsgesellschaft mbH Bördekreiswurde zum 01.01.1995 als Träger verschiedener Maßnahmen der Arbeitsförderung gegründet. Gesellschafter waren zunächst 10 Verwaltungsgemeinschaften und eine Gemeinde aus dem Landkreis Bördekreis und der Landkreis Bördekreis selbst. Das Stammkapital betrug bei der Gründung 50.000,00 DM. Nach mehreren Gebietsreformen (Kreise, Gemeinden), Geschäftsanteilsübertragungen sowie Kapitalanpassungen und -glättungen entstand die gegenwärtige Anteilsstruktur mit einem Stammkapital i. H. v. 27.550,00 . Die gegenwärtige sowie die zukünftige Anteilseignerstruktur kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Zurzeit hält der Landkreis Börde 39,75 % der Anteile am Stammkapital, das entspricht 10.950,00 .

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung und Realisierung von Maßnahmen auf/an Geländen, Anlagen, Landschaften und Gebäuden zur Verbesserung/Erneuerung der Infrastruktur und der Gestaltung des Wohnumfeldes. Ferner ist die Gesellschaft im Rahmen von Maßnahmen in den Bereichen der sozialen Dienste, der Jugendhilfe, des Breitensports und der freien Kultur tätig. Die Erbringung von Dienstleistungen in Sachen aktiver Arbeitsmarktpolitik, insbesondere die Akquirierung, Organisation, Vergabe sowie Controlling und Abrechnung von Förderprojekten für die Gesellschafter und Dritte gehören ebenfalls zum Unternehmenszweck.

 

Die Gesellschaft ist seit ihrer Gründung im südlichen Teil des Landkreises Börde im Bereich des 2. Arbeitsmarktes tätig. In diesem Bereich ist die Gesellschaft sehr gut organisiert. Sie hat viele hochwertige Arbeitsgelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Arbeitsgemeinschaft Börde (ARGE) organisiert, geschaffen, vermittelt, Anträge gestellt, deren ordnungsgemäße Durchführung überwacht, abgerechnet und die notwendigen Nachweise geführt. Sämtliche Maßnahmen trugen, im Rahmen des Gesellschaftszwecks und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, zu einem besseren Erscheinungsbild der Orte, von Sport- und Kulturstättenstätten bei. Zudem wurden zahlreiche soziale Projekte unterstützt bzw. durch die Unterstützung erst möglich. Zeitweise hatte die Gesellschaft bis zu 1.600 Beschäftigte, die in den Orten der Gesellschafter nicht wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeführt haben, die überdies nicht zu den Pflichtaufgaben gehörten und mittelständische Unternehmen nicht benachteiligen durften.

 

Die Mittel kamen überwiegend von der EU, vom Bund und Land im Rahmen entsprechender Programme sowie in geringem Umfang von den Gesellschaftern (Zahlung einer Umlage und Sachmittelbereitstellung) und sind seit einigen Jahren rückläufig.

Seit März 2012 werden keine Mittel im Bereich der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Jobs) mehr bereitgestellt.

 

Zurzeit werden ca. 100 Bürgerarbeiter in entsprechenden Maßnahmen beschäftigt und betreut. Diese Maßnahmen kommen der Mehrheit der Gesellschafter nicht mehr direkt zugute. Gleichwohl müssen unabhängig davon die Umlagen an die Gesellschaft entrichtet werden.

 

Im Rahmen der eigenen Haushaltsführung haben sich die Gemeinden, die gleichzeitig Gesellschafter der KSG sind, mit dem Umstand befasst, dass die Umlage zu zahlen ist, dieser jedoch kein spürbarer Leistungsempfanggegenüber steht. Zur Anerkennung dieses Umstandes hat die Gesellschafterversammlung zunächst beschlossen, dass Gemeinden, in denen keine Aktivitäten durchgeführt werden, in 2013 nur noch die Hälfte der Umlage zu zahlen haben. Daraus ergibt sich eine unmittelbare Haushaltsentlastung.

 

Gleichwohl haben 3 Gesellschafter (Gemeinde Am Großen Buch, Gemeinde Hötensleben und die Gemeinde Wefensleben) von ihrem Kündigungsrecht gem. § 12 Abs. 1 Gesellschaftervertrag der Kommunalen Sanierungsgesellschaft mbH Bördekreis“  zum 31.12.2012 Gebrauch gemacht. Damit sind Gesellschaftsanteile i. H. v. 10,49 % frei geworden.  Gem. § 12 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Kommunalen Sanierungsgesellschaft mbH Bördekreissind diese Anteile ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder einen von der Gesellschafterversammlung bestimmten Dritten zu übertragen.

 

Eine Vorabstimmung der Gesellschafter hat ergeben, dass einige Gemeinden und der Landkreis Börde diese Gesellschafteranteile übernehmen sollen (siehe Anlage 1).    

                

Der Landkreis Börde soll danach Gesellschafteranteile i. H. v. 3,01 % übernehmen.

 

Für den Fall, dass ein oder zwei Gesellschafter die bisher unverbindliche Regelung widerrufen, soll der Beschluss rein vorsorglich die Annahme von weiteren 3,0 % der Anteile ermöglichen, also die Übernahme von maximal 6,01 % der Anteile legitimieren. Nach der bisher vorgesehenen Übernahme von Anteilen i. H. v. 3,01 % erhöht sich der Gesellschafteranteil des Landkreises Börde an der KSG von 39,75 % auf 42,76 %.  Im Falle der Übernahme von maximal 6,01 % auf maximal 45,76 %.   

 

Unabhängig davon soll der Beschluss absichtlich die erforderliche Flexibilität erhalten (nur Höchstbegrenzung) für den Fall, dass eine Gemeinde einen höheren oder überhaupt einen weiteren Anteil erhalten möchte.  

 

Kosten der Maßnahme:

Die Übernahme der Gesellschafteranteile verursacht keine direkten Kosten, da diese unentgeltlich zu übertragen sind. Sie verursacht unmittelbar selbst auch keine Erhöhung der indirekten Kosten, weil die Höhe der zu zahlenden Umlage nicht von der Höhe der Gesellschafteranteile abhängig ist. 

 

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu Vorlage 930-80-2013 (59 KB)