Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag: entfällt
Sachdarstellung, Begründung:
In Bezugnahme auf die Genehmigung der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2009/10 – 2013/14 wird diese nachfolgend fortgeschrieben.
Grundlagen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bilden § 22 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der z. Zt. geltenden Fassung sowie die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vom 22.09.2008.
1. Namensänderung für Grundschule Wegenstedt
Der Grundschule in Wegenstedt wurde durch die Verbandsgemeinde Flechtingen am 07.12.2011 der Name Grundschule „Am Wald“ vergeben.
2. Sekundarschule Barleben im Schuljahr 2013/14 als Ganztagsschule in halboffener Form
Die Gemeinde Barleben ist Träger der Sekundarschule Barleben. Der Gemeinderat Barleben hat am 21.11.2012 den Beschluss gefasst, die Sekundarschule Barleben ab dem Schuljahr 2013/14 als Ganztagsschule in halboffener Form zu führen.
Anlagen: - Beschluss VGR/010/2011 des Verbandsgemeinderates Flechtingen - Beschluss BV-0215/2012 des Gemeinderates Barleben
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